Steuersenkung

Sieben Programme zum Steuersparen

Der Dienstleistungsbetrieb Staat fordert jedes Jahr von (fast) jedem sein Salär - egal ob er dessen Dienstleistungen in Anspruch genommen hat oder nicht. Mehr noch: Der Steuerpflichtige räumt Papa Staat übers Jahr Kredite ein, für dessen Rückzahlung er selbst sorgen muss.

Unterthema: Der Teststeuerfall
Unterthema: Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2002
Unterthema: Steuererklärungsprogramme
Unterthema: Steuergerechtigkeit
Unterthema: Datensicherheit

Otto Normalsteuerzahler erhält vom Staat durchschnittlich 988 Euro zurück. Der Aufwand kann sich also lohnen. Auch in diesem Jahr hat der Staat wieder einiges dafür getan, dass noch mehr Menschen in den Genuss von Steuerrückerstattungen kommen, wenn sie die Mühe der Steuererklärung auf sich nehmen (siehe Kasten `Steuergerechtigkeit').

Doch es gibt ja Steuer-Sparprogramme, die das Ausfüllen der Formulare zum Kinderspiel machen wollen. Wir haben sieben Windows-Programme auf den Prüfstand geholt, die meisten davon alte Bekannte: Das große Steuer-Sparpaket (Data Becker), Taxman und QuickSteuer (Lexware), T@x und das Wiso Sparbuch (Buhl Data) und die Steuer-Spar-Erklärung (Akademische Arbeitsgemeinschaft). Eine Neuerscheinung ist dabei: Capital Steuer (Sybex). Einige Nachzügler - darunter auch die Mac-Versionen -, die bei Redaktionsschluss noch nicht fertig waren, werden in einer der kommenden Ausgaben vorgestellt.

Geballte Kompetenz

Eines haben alle Programme gemeinsam: Sie kommen fast durchweg mit gut gestalteten Handbüchern, umfangreichen Online-Hilfen und Bibliotheken mit teilweise kompletten Gesetzessammlungen, den dazu erlassenen Richtlinien, mit Datenbanken rechtskräftiger Urteile und offener Verfahren daher. Wer sich hier einliest, findet auf fast alle Fragen eine Antwort - auch auf solche, wo die Feld- oder Maskenhilfe des zugehörigen Programms erst einmal nicht weiterhilft.

Für relativ wenige Euro erhält der Interessierte mit den Programmen ein kleines Kompetenz-Center rund um die Steuerproblematik und als Zugabe eine ganze Menge Komfort - zum Beispiel eine Datenbank aller Finanzämter mit Anschrift, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Das ist im Vergleich zum Stand vor wenigen Jahren ein gewaltiger Fortschritt. Zudem werden die Steuerprogramme heute in der Regel per Internet-Update auf dem neuesten Stand gehalten - zumindest bis zum kostenpflichtigen Upgrade im nächsten Jahr. Die Internetportale der Hersteller bieten darüber hinaus kostenlose Informationen, Newsletter und Steuertipps und teilweise auch schon Diskussionsforen für den steuerlichen `Erfahrungsaustausch' von Anwender zu Anwender. Damit wird eine Art steuerlicher Beratung möglich, die dennoch nicht nach den strengen Richtlinien des Berufsverbandes abgemahnt werden kann.

Kein Durchblick

Als Fortschritt werten wir es, dass inzwischen alle Programme die Anwender ernst nehmen und ihnen nicht vorgaukeln, die Steuererklärung wäre ein in ein paar Minuten zu erledigender Spaß.

Allerdings machten uns die Testkandidaten teilweise auch mehr Arbeit als nötig. Unbedingt zu empfehlen ist die kritische Prüfung der ausgegebenen Steuererklärung und des berechneten Steuerbescheids. Falschen Eingaben kommt man meist nur so auf die Schliche. Fehlende Eingaben bemängeln die eingebauten Plausibilitätskontrollen dagegen meist zuverlässig. Manchmal aber sind die Erläuterungen zu den Eingabefeldern so lückenhaft oder missverständlich, dass man als Steuer-Laie `intuitiv' das Falsche tut - und solche Fehler bemerkten die Plausibilitätskontrollen meist nicht. Was sogar einige der Marktführer an Fehlalarmen produzierten, war eher geeignet, unser Misstrauen gegenüber solchen Plausibilitätskontrollen zu stärken. Zum Beispiel bemängelte das Wiso-Sparbuch bei unserem Teststeuerfall, `Sie haben eingetragen, dass Sie Kirchensteuer bezahlt haben, obwohl Sie angegeben haben, dass Sie gar nicht in der Kirche sind!' Mitnichten - die Kirchensteuer hatten wir beim Ehepartner eingetragen.

Lobenswerterweise reagieren die Hersteller meist schnell auf Fehlerhinweise. Deshalb: Bevor Sie mit der Steuererklärung beginnen, installieren Sie die aktuellen Patches, die auf den Internetseiten der Hersteller zu finden sind. Dann werden Ihnen hoffentlich die genannten Fehler erspart bleiben.

Seinen Zweck erfüllt ein Steuersparprogramm, wenn es den Steuerzahler durch die für ihn relevanten Teile der Steuererklärung führt und dabei möglichst umfassend auf Steuersparmöglichkeiten hinweist. Diese Aufgabe erfüllen die Programme am besten im so genannten Schritt-für-Schritt- oder Interview-Modus. Wenn man jedoch später noch etwas nachtragen will, muss es auch möglich sein, schnell den richtigen Eingabedialog zu finden. Wüssten Sie auf Anhieb, wo die Kosten für eine neue Brille einzutragen sind?

Wir machten die Probe aufs Exempel - mit ernüchternden Ergebnissen. Allein T@x führte uns sofort zum richtigen Eingabedialog (sonstige außergewöhnliche Belastungen). Das Wiso Sparbuch sagte uns in der Online-Hilfe, wo die Kosten für das Hilfsmittel Brille einzutragen ist, aufschlagen mussten wir den Dialog jedoch selbst; ebenso in QuickSteuer, Taxman und Data Beckers Steuersparpaket. Letzteres verwirrt im Hilfemenü mit drei unterschiedlichen Suchfunktionen in unterschiedlichen Hilfetexten; in einem Fall erhielten wir als Treffer mehrere Seiten Text, in dem der Suchbegriff aber kaum zu finden war, weil nicht markiert.

Die Hilfe von Capital Steuer erwähnte den Suchbegriff nur nebenbei. Vollends enttäuschend aber verlief dieser Test beim Programm Steuer-Spar-Erklärung: Die neu gestaltete Volltextsuche verwies unter `Brille' nur auf das Steuerhandbuch, das der Standardversion des Programms gar nicht beiliegt. Enthalten war der Begriff jedoch sehr wohl, zum Beispiel im `ABC der außergewöhnlichen Belastungen' im Steuerkompass und sogar in der Vorschlagliste zu `Außergewöhnliche Belastungen'. Diesen Mangel hat der Hersteller auf unseren Hinweis hin inzwischen ausgeräumt.

Die Knackpunkte

Wenn die Hürden der Eingabe überwunden sind, soll das Programm den zu erwartenden Steuerbescheid richtig berechnen. Unser Steuerfall hat jedoch eine ganze Reihe Besonderheiten, die teilweise sogar strittige, beim Bundesfinanzhof anhängende Fragen berühren. Wenn sich in einem solchen Fall ein Programm für eine andere Rechtsauffassung entschied und deshalb zu anderen Ergebnissen kam, werteten wir das nicht als Fehler. Wir erwarteten jedoch, dass der Anwender auf die ungeklärte Rechtslage hingewiesen wird.

Veranlagungsart: Da unsere Test-Steuerzahler erst 2002 geheiratet haben, ist neben Zusammen- und getrennter Veranlagung auch die `besondere Veranlagung' möglich. Nur bei dieser kann ein allein erziehender Elternteil noch einen Haushaltsfreibetrag absetzen - dieser Umstand machte die besondere Veranlagung in unserem Fall zur günstigsten. Aber auch die getrennte Veranlagung ist bei den Einkommensverhältnissen unseres Ehepaares noch deutlich günstiger als die Zusammenveranlagung.

Zwar müssen bei getrennter und bei besonderer Veranlagung zumindest zwei getrennte Mantelbögen der Steuererklärung abgegeben werden, die gemeinsame Erstellung innerhalb eines Steuerfalls hat jedoch viele Vorteile. Diesen Komfort bietet in diesem Jahr die Mehrheit der getesteten Programme. Lediglich T@x, Taxman und QuickSteuer können nur die getrennte Veranlagung der Ehepartner berechnen. Für die besondere Veranlagung - sie entspricht zwei Einzelveranlagungen - müssen zwei getrennte Steuerfälle angelegt und der Vergleich mit den anderen Veranlagungsarten von Hand vollzogen werden.

Getrennte und besondere Veranlagung erfordern einige Zusatzangaben zur Aufteilung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zwischen den Ehepartnern. Darauf sollten die Programme natürlich unaufgefordert hinweisen, was wir bei Capital Steuer und dem Data-Becker-Programm teilweise vermissten.

Abfindungen unterliegen einer ermäßigten Besteuerung (Fünftelregelung), damit solch hohe Einmalbeträge nicht zu einer ungerechtfertigt hohen Steuerprogression führen. Nicht abschließend geklärt ist in unserem Fall, welcher Teil der Abfindung der Besteuerung unterliegt. Zuerst werden der gesetzliche Freibetrag und die Werbungskosten beziehungsweise der Werbungskostenpauschbetrag von der Abfindungssumme abgezogen. Vom Rest zogen einige Programme außerdem den Verlust aus den Vermietungseinkünften ab. Dies beruht auf einer relativ neuen Verwaltungsvorschrift (ESt-Richtlinien 1999 R197 Abs. 3), ist jedoch umstritten, da es in den meisten Fällen zu einer höheren Steuer führt.

Eigentlich sollte es für den Steuerzahler stets günstiger sein, wenn ein möglichst hoher Anteil seines steuerpflichtigen Einkommens der ermäßigten Besteuerung unterliegt. Wegen der Staffelung der Lohnsteuertabellen kann jedoch genau der umgekehrte Fall auftreten. Eine Günstigerprüfung dieses Umstands fanden wir in keinem der Steuerprogramme.

Umstritten ist auch, ob in unserem Fall die Abfindung in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges (Sonderausgaben) einbezogen werden muss. Im letzten Jahr wählten noch drei Programme (Steuertipps PC, Taxman und QuickSteuer) die günstigere Variante. Die Finanzämter beziehen jedoch (unter Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinie R106) solche Einnahmen mindestens seit dem Jahr 2000 mit ein. Dieser Verfahrensweise haben sich nun alle getesteten Programme angeschlossen. Einen Hinweis auf dazu anhängige Verfahren gaben uns jedoch nur T@x, das Wiso Sparbuch und Steuertipps-Nachfolger Steuer-Spar-Erklärung; den geldwerten Rat, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, sogar nur die beiden letztgenannten Programme.

Sanierungskosten: Unsere Testfamilie darf insgesamt zehn Jahre lang jedes Jahr zehn Prozent der im Jahr 2002 für den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses aufgebrachten Mittel von der Steuer absetzen (§10f EStG). Allein T@x kürzte dieses Zehntel noch einmal um den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche, alle anderen Programme setzten den vollen Betrag an. Das ist zwar streng genommen nicht korrekt, jedoch einfacher und führt in den meisten Fällen auch zum gleichen Ergebnis. Der Arbeitszimmeranteil kann nämlich an anderer Stelle, zum Beispiel bei den Arbeitszimmerkosten abgesetzt werden (§7i EStG). Wir vermissten in T@x nun allerdings einen Hinweis auf diese Absetzungsmöglichkeit. Eine spezielle Eingabemaske für Absetzungen nach §7i EStG fanden wir in keinem der Programme.

CAPITAL Steuer 2003 Premium Edition

Unter diesem Namen bringt der Sybex-Verlag in diesem Jahr ein völlig neu gestaltetes Steuerprogramm heraus. Ähnlichkeiten mit älteren Steuerprogrammen von Sybex oder Capital, die c't in den Vorjahren getestet hat, gibt es nicht, eine Datenübernahme ist nicht möglich.

Der Inhalt eines Steuerfalls ist in `Allgemeine Angaben', die sieben Einkunftsarten, `Sonderausgaben' und `Außergewöhnliche Belastungen' gegliedert. Übersichten und Zusammenfassungen erlauben die rasche Kontrolle von Zwischenergebnissen, etwa der Arbeitnehmereinkünfte oder der Sonderausgaben. Auch einen etwaigen Anspruch auf Kinderfreibeträge zeigt das Programm sofort nach den entsprechenden Eingaben noch im selben Dialog an - hier jedoch nicht als Zusammenfassung, sondern für jedes Kind einzeln.

In seinen Abfragen beschränkt sich das Programm auf das unbedingt Notwendige. Statt detaillierter Eingaben zu Ausbildungsorten und -zeiten von Kindern ist beispielsweise nur eine Differenzierung in `Ausbildung' und `Ausbildung (auswärtige Unterbringung)' vorgesehen; das genügt, um den Ausbildungsfreibetrag zu berechnen.

In diesen Eingabemasken fanden wir jedoch Fehler bei der Berücksichtigung der Werbungskosten: Von Hand eingetragene Werbungskosten zu `Bezügen' werden nicht auf den gewählten Zeitraum, sondern stets auf das ganze Jahr verteilt. Die gesetzliche Werbungskosten-Pauschale von 180 Euro im Jahr berücksichtigt das Programm dagegen automatisch und korrekt für den gewählten Zeitraum. Anders bei den Lohneinnahmen: Hier wird die gesetzliche Jahrespauschale (1044 Euro) von den Einkünften des gewählten Zeitraums nicht zeitanteilig, sondern stets voll abgezogen, sogar dann, wenn in anderen Monaten ebenfalls Lohneinkünfte vorlagen.

Je nach den konkreten Verhältnissen wirkt sich das zum Nachteil oder zum Vorteil des Steuerpflichtigen aus - jedoch nur im Rechenergebnis des Programms. In die ausgedruckte Steuererklärung werden nur die eingetragenen Daten übernommen, aus denen das Finanzamt dann die Freibeträge selbst errechnet.

Keine Eingabemöglichkeiten fanden wir für einige Angaben, die für die Berechnung zwar keine Rolle spielen, jedoch in der Steuererklärung enthalten sein müssen, zum Beispiel Angaben zum anderen Elternteil bei geschiedenen Eltern, Wohnsitz des Kindes bei auswärtiger Ausbildung. Diese Angaben tauchen deshalb auch nicht in der ausgedruckten Steuererklärung auf und müssen von Hand nachgetragen werden.

Als zu dürftig für unseren Steuerfall erwiesen sich die Eingabemöglichkeiten zu Arbeitszimmern, hier lässt sich pro Person nur ein einziges anlegen. Mehr Spielraum gibt es bei Mietobjekten. Auch die Erfassung von Arbeitsmitteln ist ausreichend ausführlich und übersichtlich. Sie erfolgt getrennt nach sofort abschreibungsfähigen Arbeitsmitteln (unter 410 Euro) und mehrjährig abschreibungspflichtigen. Bei Letzteren wird die Absetzung (AfA) unter Berücksichtigung von Anschaffungsdatum und Nutzungsdauer beziehungsweise AfA-Satz korrekt berechnet. Inwieweit diese Listen ins Folgejahr übernommen und korrekt fortgeschrieben werden, werden wir im nächsten Jahr sehen.

Unseren Teststeuerfall berechnete das Programm im Wesentlichen korrekt, setzte jedoch zu hohe Beträge für Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag an. Dies waren auch die einzigen Fehler bei der Berechnung von getrennter und besonderer Veranlagung. Allerdings mussten wir bei besonderer Veranlagung den Haushaltsfreibetrag manuell der Mutter zuordnen - andere Programme nehmen dies anhand der Angaben zum Kind automatisch vor. Wir vermissten zudem jeden Hinweis auf diese Steuersparmöglichkeit.

Das zum Programm gehörende 420 Seiten starke Steuerhandbuch (es liegt auch als PDF-Version auf der CD) macht einen sehr guten Eindruck: Straffe, gut verständliche Erläuterungen mit vielen Beispielen und Tipps. Als mangelhaft empfanden wir dagegen die Online-Hilfe. F1 oder ein Klick auf das Fragezeichen öffnen ein Windows-Hilfefenster mit `Basiswissen' zum gerade bearbeiteten Thema. Hier muss man die gewünschten Informationen oft erst mühsam suchen.

Das Große Steuer-Sparpaket 2002-2003 Pro

Data Becker hat sein `Großes Steuer-Sparpaket' vor einem Jahr völlig überarbeitet. In diesem Jahr gibt es gleich zwei Versionen: Die Basis-Version innerhalb der `Goldenen Serie' sowie eine `Pro'-Ausgabe. Im Bereich Einkommensteuererklärung sind die Versionen identisch. Das Pro-Paket enthält als Zugaben eine Steueranalyse und Einkommensteuer-Prognose sowie Module für die Gewerbesteuererklärung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Investitionszulage, einheitliche gesonderte Feststellung sowie ein Fahrtenbuch. Damit kommt der Funktionsumfang bereits in Bereiche, die bisher das Wiso-Sparpaket unangefochten besetzte.

Der `Formularmodus' ist im Data-Becker-Produkt die bevorzugte Eingabevariante. Der alternative Schritt-für-Schritt-Modus bietet als einzigen Vorteil, dass die Eingaben generell in neutralen Masken vorgenommen werden und das möglicherweise störende Drumherum der Formulare ausgeblendet ist. Wo Eingaben sich aus mehreren Posten zusammensetzen, werden diese in weiteren unterlegten Eingabemasken zusammengestellt. In diese Masken gelangt man im Formularmodus etwas uneinheitlich einmal über ins Formular integrierte Buttons, an anderen Stellen über gelbe `Reiter' am Formularrand.

Neu ist, dass sich beim Datenimport einzelne Bereiche abwählen lassen. Tut man das nicht, werden die Vorjahresdaten 1:1 übernommen. `Intelligenz' zeigt das Programm dabei noch nicht einmal bei den abschreibungsfähigen Arbeitsmitteln. Zwar werden solche Arbeitsmittel in Listen mit Anschaffungsdatum, Abschreibungsdauer beziehungsweise AfA-Satz korrekt verwaltet, doch nicht entsprechend fortgeschrieben. Zum Beispiel taucht ein bereits abgeschriebener Computer nach dem Import mit dem vollem Abschreibungssatz wieder auf. Auch Notizen werden übernommen.

In der Dreiteilung des Hauptfensters in Navigator-, Eingabe- und Hilfefenster folgt Data Becker dem inzwischen etablierten Design von Steuerprogrammen. Zur Vergrößerung der Ansicht bietet das Navigatorfenster eine Option, in der es sich erst auf Mausberührung öffnet. Das Hilfefenster, das die Formularansicht unten beschneidet, lässt sich nur dauerhaft wegschalten. Hier werden auch Tipps, Notizen und die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung angezeigt. Popup-Fenster zeigen zu jedem Eingabefeld Erfassungs- und Änderungsdatum und teilweise auch, welche Werte man im Vorjahr hier eingegeben hatte. Nützlicher noch ist die optionale Funktion `kaufmännische Berechnung', mit der man direkt in den Eingabefeldern rechnen kann.

Je nach gewähltem Modus ist der Inhalt des Navigatorfensters formular- oder themenorientiert aufgebaut. Eine `Auswahl'-Ansicht soll eigentlich nur die Themen oder Formulare zeigen, die Eingaben enthalten. Im Schritt-für-Schritt-Modus werden jedoch weit mehr Themen angezeigt, und auch die Kennzeichnung (Themen ohne Eingaben sind grau) stimmt nicht immer. Unsere Eingaben, die allein den Ehepartner des Steuerpflichtigen betrafen, hielt das Programm wohl nicht für relevant - diese Themen wurden ebenfalls grau dargestellt.

Da das Data-Becker-Programm automatisch die günstigste Veranlagungsform vorschlägt, muss man natürlich darauf vertrauen können, dass der Vorschlag auf richtigen Rechenergebnissen beruht. Genau da aber liegen die Mängel. Schon das Fenster, das pauschal über den Geldvorteil der vom Programm gewählten Veranlagungsart informiert, zeigte eine Zahl, die wir nicht nachvollziehen konnten. Für unseren Teststeuerfall wählte das Programm - richtig - die besondere Veranlagung als günstigste aus, errechnete dabei jedoch wegen der standardmäßigen Zuordnung des Haushaltsfreibetrags zum Ehemann immer noch eine zu hohe Steuer. Falls diese Zuordnung nicht automatisch aus der Kindeszugehörigkeit bestimmt wird (wie es andere Programme tun), sollte sie wenigstens, ebenso wie die Zuordnung von außergewöhnlichen Belastungen, bei einem vom Programm veranlassten Wechsel der Veranlagungsart abgefragt werden. Da dies unterbleibt, sind Fehler vorprogrammiert. Bei anderen steuerlichen Verhältnissen kann die Empfehlung des Programms deshalb genau die falsche sein.

Taxman 2003

Taxman präsentiert sich in diesem Jahr mit einer in freundlichen Farben gehaltenen `Service'-Oberfläche, jedoch ohne die bisher (im Experten-Modus) gewohnte Fenster-Dreiteilung (diese ist nur noch als `klassische' Oberfläche optional einstellbar). Die linke Spalte nimmt nun wahlweise das Ratgeber- oder das Navigatorfenster ein, `klassisch' waren beide untereinander angeordnet.

Für die Eingabe eines neuen beziehungsweise die Überprüfung eines aus dem Vorjahr übernommenen Steuerfalls ist die Ratgeber-Ansicht gedacht. Hier finden sich wie bisher meist nur kurze Links zu den eigentlichen Hilfetexten.

Die Navigatoransicht ist zum freien Blättern und für abschließende Korrekturen gedacht. Wichtige Ratgeber-Hinweise werden übrigens auch in dieser Ansicht automatisch eingeblendet.

Leider werden Steuerberechnung und Formularansichten in dem (dann durch zusätzliche Buttonleisten noch weiter verkleinerten) Hauptfenster angezeigt, was öfter als nötig zum Scrollen zwingt. Die Ausgabe in separaten Fenstern, wie zum Beispiel von Capital Steuer und anderen Programmen praktiziert, empfinden wir als anwenderfreundlicher.

Während Capital Steuer gar keine und das Data-Becker-Programm nur automatische Markierungen von Dialogen vorsieht, erlaubt Taxman auch manuelle Markierungen (`Fertig' und `Nicht fertig'). Automatische Markierungen werden vergeben, wenn eine Seite bearbeitet wurde (meist genügt es, sie einmal aufzublättern) oder wenn darin wichtige Daten fehlen.

Zu den wichtigen diesjährigen Neuerungen zählen die Berechnung der getrennten Veranlagung, eine Volltextsuche, in die auch Rechenblätter und eigene Notizen einbezogen werden können, und eine Notizen-Übersicht. Außerdem werden Arbeitszimmer jetzt in einem eigenen Bereich verwaltet, was die Eingaben zu diesem unübersichtlichen Thema etwas vereinfacht. Wir hatten im letzten Jahr zwei Arbeitszimmer angelegt, von denen Taxman - hier ganz logisch `mitdenkend' - nur das zweite übernahm.

Die Berechnung, welche Veranlagungsart für Ehepartner vorteilhafter ist, erfolgt automatisch am Ende der Eingaben. Komfortabel: Hier kann gleich die notwendige Aufteilung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Ausgaben vorgenommen werden, ohne dazu zurückblättern zu müssen. Noch komfortabler wäre es, wenn in die dazu notwendigen Rechenblätter gleich die Bezeichnung der Sonderausgabe und die Summe übernommen würden.

Bei der Berechnung der getrennten Veranlagung setzte Taxman die Steuer für unseren Steuerpflichtigen etwas zu hoch an, weil es - hier unberechtigterweise - bei den Sonderausgaben den Vorwegabzug kürzte. Ein weiterer Fehler trat auf, als die interne Berechnung für einen der Ehepartner eine Steuer von null ermittelte. Dann behauptete die getestete Taxman-Version, die getrennte Veranlagung sei nicht zulässig, und forderte zum Wechsel der Veranlagungsart auf. Ein Missverständnis: Die getrennte Veranlagung darf lediglich nicht von dem Ehepartner beantragt werden, der keine Steuern zahlt - von dem anderen durchaus (es genügt, wenn ein Partner diese Veranlagungsform wählt). Da Taxman sowieso in beiden Steuererklärungen das entsprechende Häkchen setzt, ist der irreführende Hinweis völlig überflüssig. Mit einem Update will Lexware diese Fehler korrigieren.

Nach der Datenübernahme vom Vorjahr gab es einige Unstimmigkeiten und es fehlten, obwohl wir ausdrücklich `alle Daten' übernommen hatten, zahlreiche Angaben. Ein großer Teil davon tauchte jedoch wieder auf, nachdem wir die entsprechenden Auswahl-Optionskästchen (erneut) markiert hatten. Einen schon vom letzten Jahr bekannten und diesmal in der ersten verkauften Version erneut enthaltenen Fehler beim Absatz von Kinderfreibeträgen hatte Lexware bereits zum Zeitpunkt des Tests per Internet-Update korrigiert.

QuickSteuer 2003 (Deluxe)

Unter der Oberfläche von QuickSteuer steckt das komplette Rechenmodul von Taxman. Daher errechnen beide Programme aus den gleichen Daten gleiche Ergebnisse und die Steuerfalldateien lassen sich gegenseitig öffnen. Auch die Inhalte der Eingabemasken und die Hilfetexte sind weitgehend identisch. Wählt man die `klassische' Oberfläche, die es auch in QuickSteuer gibt, ist sogar die Fensteraufteilung gleich, lediglich in der Farbgestaltung gibt es Unterschiede.

Während uns bei Taxman die neue Oberfläche etwas besser als die klassische gefällt, ist es bei QuickSteuer umgekehrt. Die Fensteraufteilung der Standard-Oberfläche ist noch ungünstiger und lässt sich, anders als in Taxman, kaum ändern. Vor allem, dass der Navigatorbaum (hier Quicklotse genannt) in ein schmales Fenster am unteren Bildschirmrand gequetscht wurde, widerspricht jeder Logik. Auch die Verteilung der zahlreichen Buttons im Programmfenster wirkt recht chaotisch.

Alternativ zum Quicklotsen lässt sich im unteren Teilfenster der gerade bearbeitete Abschnitt der Steuerformulare einblenden. Das dient jedoch nur zur Orientierung, denn hier sind keine Eingaben möglich. Sogar die in den Masken getätigten Eingaben werden hier nicht angezeigt - dies ist erst nach Aufruf einer speziellen Datenvorschau, beziehungsweise wie in Taxman, erst im Druckmenü möglich.

Die meisten der diesjährigen Taxman-Neuerungen findet man auch in QuickSteuer, mit Ausnahme der Volltext-Suchfunktion und der Notizen-Übersicht. Die `einheitliche und gesonderte Feststellung für weitere Einkunftsarten' und einige spezielle Rechenmodule (z. B. Einnahme-Überschuss-Rechnung) sind nur in QuickSteuer Deluxe enthalten. Diese etwas teurere Version enthält außerdem ein Fahrtenbuch mehr steuerliche Hilfen, den `Konz' (`1000 ganz legale Steuertricks') und gestattet auch die Gewerbesteuererklärung.

QuickSteuer erwartet übrigens für die standardmäßige `moderne' Oberfläche ebenso wie Taxman eine Bildschirmauflösung von mindestens 800 x 600 Pixeln. Für eine fehlerfreie Darstellung darf sie aber auch nicht über 1152 x 864 Pixeln liegen, andernfalls werden einige Texte in den Dialogfenstern nicht mehr komplett angezeigt. Die Programme passen offenbar die Schriftgrößen an die Bildschirmauflösung an, wobei eine Überkompensierung auftritt.

Steuer-Spar-Erklärung 2003 (plus)

Den umständlichen Namen trägt das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Mannheim erst seit diesem Jahr - bisher hieß es `Steuertipps PC'. Im Programm selbst gibt es zahlreiche, aber eher kleine ergonomische und funktionelle Verbesserungen. So werden die Eingabemasken der Ehepartner jetzt farblich unterschieden, auch die Markierungen im Navigatorbaum wurden optisch verbessert. Ein `Spar-Ticker' zeigt an, wie viel Euro beim zu versteuernden Einkommen noch (nach unten) fehlen, bis man in die nächstniedrigere Stufe der Steuertabelle kommt - also, ob sich die Suche nach der letzten fehlenden Fachbuchrechnung überhaupt lohnt.

Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat die Fenster-Dreiteilung zwar nicht erfunden, aber bisher am konsequentesten umgesetzt. Drei etwa gleichgroße Spalten nehmen (von links nach rechts) die Eingabemaske, Hilfetexte und Hinweise sowie den Navigator auf. Die Aufteilung zwischen den letzten beiden Teilfenstern lässt sich ändern.

Ebenso anwenderfreundlich und `zu Ende gedacht' wirken die meisten anderen Funktionen: die sechs unterschiedlichen Markierungen, die Filter- und selektiven Sprungmöglichkeiten im Navigator, die Notiz- und die Erläuterungsfunktion, die Möglichkeit, Formulare und Berechnungsergebnisse (auch mehrere) parallel zum Programmfenster zu öffnen, oder der `Rote Faden'. Letzterer führt Schritt für Schritt und mit allen notwendigen Erläuterungen durch die Steuererklärung, ohne dass dazu ein spezieller, meist langwieriger `Interview-Modus' bemüht werden muss.

Eine Eingabe direkt in die Formulare gestattet das Programm zwar nicht, jedoch gelangt man per Mausklick von einem Formularfeld direkt in die zugehörige Eingabemaske. Ähnlich ist dies im Wiso-Sparbuch und in Taxman/QuickSteuer möglich. Allein die Steuer-Spar-Erklärung gestattet jedoch auch den Sprung aus der Einkommensteuer-Kurzberechnung in die entsprechenden Dialoge, um beispielsweise schnell zu überprüfen, wie bestimmte Zwischenergebnisse zustande gekommen sind.

Die Datenübernahme aus dem Vorjahr bewältigte das Programm im Wesentlichen korrekt, auch die Neuberechnung unseres Steuerfalls ergab keine Probleme. Dies jedoch erst, als wir ein Anfang Dezember erschienenes Update einspielten - die erste verkaufte Version berechnete bei getrennter und bei besonderer Veranlagung für den Ehepartner keine Kirchensteuer.

Bis auf den Versager bei der Suchfunktion (das Hilfsmittel Brille wurde nicht gefunden, s. o.) ist die Steuer-Spar-Erklärung ein fast makelloses Produkt.

T@x 2003 (professional)

Anders als bei den meisten anderen Programmen wirkt die Oberfläche von T@x ausgesprochen nüchtern und funktionell - vor allem, wenn man die Icon-Themenleiste wegschaltet. Diese bringt kaum Nutzen, sondern bewirkt lediglich eine Vorauswahl der Dialoge, die im stets rechts daneben angezeigten Navigatorbaum enthalten sind. Eine weitere Filterung ist möglich, indem zum Beispiel Dialoge zu nicht benötigten Einkommensarten von der Anzeige ausgeschlossen werden. Eine Filterung nach Dialogen mit einem bestimmten Status (möglich sind: nicht bearbeitet, bearbeitet, Daten übernommen, erledigt) ist dagegen nicht vorgesehen. Allerdings lassen sich solche Dialoge sowie Notizen gezielt mit der Dialog-Sprungfunktion durchblättern.

Ohne Themenleiste zeigt T@x die bewährte Dreiteilung in Navigator, Eingabemaske und Hilfefenster (jetzt Info-Zentrale genannt). Die hier unaufgefordert angezeigten Erläuterungen zu den Eingabemasken wurden erweitert und sind deutlich umfangreicher als bei allen bisher vorgestellten Programmen.

Normalerweise sollten die Erläuterungen im Hilfefenster genügen, um auch Steuer-Laien problemlos durch die Eingaben zu führen. Alternativ lassen sich hier Gesetze und Urteile einblenden, detailliertere Erläuterungen finden sich in der Online-Hilfe und im Steuer-Handbuch (gedruckt und auf CD).

T@x übernimmt `aus Prinzip' nicht alle Vorjahresdaten, sondern nur die seiner Meinung nach relevanten. Dass dazu die Angaben zur Entfernung der Arbeitsstätte nicht zählen, war ein Fehler, der inzwischen per Internet-Update behoben ist. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass das Programm bei der Datenübernahme etwas weniger restriktiv vorgehen und beispielsweise Versicherungsbeträge übernehmen könnte, da diese trotz allgemeiner Teuerung oft über längere Zeit stabil bleiben. Auch die automatisch gesetzten Markierungen im Navigatorbaum halten wir nicht in jedem Fall für logisch.

T@x kann zusätzlich zur Zusammenveranlagung auch die getrennte, jedoch nicht die besondere Veranlagung von Ehepartnern berechnen. Anders als die Programmempfehlung raten wir, im Zweifelsfall die getrennte Veranlagung zu wählen und die Aufteilung der Sonderausgaben gleich bei der Eingabe vorzunehmen. Die nachträgliche Eingabe ist andernfalls etwas mühsam - eine komfortable Sammel-Eingabe wie in Taxman/QuickSteuer und Steuer-Spar-Erklärung ist nicht vorgesehen. Vorbildlich ist, dass T@x die günstigste Aufteilung der außergewöhnlichen Belastungen zwischen den Ehepartnern (darüber können diese frei entscheiden) selbst ermittelt.

Die von uns getestete Version von T@x zeigte einen Fehler bei der Berechnung des Ausbildungsfreibetrags, wenn das Kind eigene Einnahmen hatte. Bei der getrennten Veranlagung gab es Unstimmigkeiten bei der Herausrechnung des Arbeitszimmeranteils aus den Sanierungskosten nach §10f EStG. Außerdem wurde hier bei der Ehefrau kein Kinderfreibetrag berücksichtigt, weil dies nach der T@x-Rechnung ungünstiger ausgefallen wäre als das erhaltene Kindergeld. Der Grund: T@x legt hier den Gesetzestext anders aus als alle anderen Programme und behandelt den Betreuungsfreibetrag bei der Zuordnung zu einem allein erziehenden Elternteil anders als den Kinderfreibetrag. Eine abschließende rechtliche Klärung war während unseres Tests nicht möglich.

Die Professional-Version von T@x unterscheidet sich von der Standard-Version im Preis und im Umfang der Zugaben. Zusätzlich sind ein Steuerplaner, Haushaltsbuch, Einnahme-Überschuss-Rechnung, und weitere Erklärungen (Umsatz- und Gewerbesteuer) enthalten.

Neu in beiden Versionen ist die Möglichkeit eines zusätzlichen biometrischen Zugangsschutzes per Fingerabdruck. Dazu ist eine Siemens ID Mouse mit entsprechendem Sensor erforderlich. Optional können mit `tax mobil' Fahrten, Reisedaten und Belege auch per Pocket PC oder Nokia Communicator erfasst werden.

Wiso Sparbuch 2002/2003

Das Wiso Sparbuch ist ein umfangreiches Programmpaket mit zahlreichen Modulen - die Einkommensteuererklärung ist nur eines davon. Auch in der Oberflächengestaltung und in Art und Umfang der Hilfestellung möchte Buhl Data es möglichst vielen Leuten recht machen. Darunter leidet allerdings manchmal die Übersichtlichkeit.

Nach dem Öffnen zeigt das Hauptfenster nur eine Art Navigator: Links sind die Hauptthemen aufgelistet, rechts daneben die Unterthemen sowie, falls vorhanden, die dazu passenden Erläuterungsvideos.

In der aktuellen Version klammert sich (optional) ein `Informationszentrum' links an das Karteikartenfenster. Es enthält einen Navigatorbaum mit allen zu diesem Thema bearbeiteten Dialogen und dazu vorhandenen Videos, Hilfen, Urteilen und Gesetzen. Man kann nun sowohl im Navigatorbaum navigieren als auch über die entsprechenden Buttons in den Eingabemasken. Beides ist aber nicht gleichwertig: Über den Navigator gelangt man nur zu Dialogen, die bereits Daten enthalten. Außerdem ist es nicht egal, ob man eine Maske per `Abbruch', `Zurück' oder per Klick auf einen anderen Dialog im Navigatorbaum verlässt. Weitere Mängel: Der Navigatorbaum klappt nach jedem Klick sofort wieder zu, und es fehlt eine Markierung des aktuellen Standorts.

Eine dritte, bereits seit Jahren vorhandene Navigatoransicht ist als `Navigationssystem' über das Menü zu erreichen. Es enthält zwar alle Themen, aber nicht alle Unterdialoge, und zeigt ebenfalls nicht an, wo im Themenbaum man sich gerade befindet.

Keine dieser Navigationshilfen kann völlig überzeugen. Die `Klickarbeit' bei der Bearbeitung einer Steuererklärung ist im Wiso Sparbuch deshalb meist höher als in anderen Programmen.

Abgesehen davon verfügt das Programm jedoch über eine beispielhafte Eingabetiefe und viele Komfortfunktionen und Hilfen, sodass man auch in Zweifelsfällen meist schnell den richtigen Rat findet (z. B. automatisch aufschlagende Hinweise im Informationszentrum, Popup-Fenster, der Assistent `Mr. Euro' mit Sprachausgabe).

Bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr hat man weitgehend die Wahl, welche Daten übernommen werden - auch `Alles' ist möglich. Um dabei Fehler zu vermeiden, empfiehlt der Hersteller übrigens, vorher noch einmal das Wiso-Sparbuch des Vorjahres zu öffnen, alle Patches zu installieren (sie sind auf der CD 2 des aktuellen Wiso-Sparbuchs enthalten), den betreffenden Fall darin zu öffnen und wieder zu speichern. Trotz dieser Vorgehensweise wurden jedoch einige Daten unseres Testfalls nicht oder nicht korrekt übernommen. Dies betraf vor allem Daten zu den Kindern und zum Arbeitszimmer. Übernommen wurde das erste, nur drei Monate am Jahresanfang 2001 genutzte Arbeitszimmer. Das zweite, auch am Jahresende (und damit aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch im Steuerjahr 2002) genutzte Arbeitszimmer fiel unter den Tisch.

Das Sparbuch berechnet alle drei Erklärungsformen: Zusammen-, getrennte und besondere Veranlagung. Unter `Prüfen' werden die Ergebnisse verglichen, hier ist auch gleich der Wechsel der Veranlagungsart möglich.

Mit dem `Steuertacho' enthält das Sparbuch ein nützliches Tool, um die Auswirkungen von Eingaben auf die Steuer sofort sichtbar zu machen. Es werden Dutzende von Details mit Vorher-Nachher-Vergleich angezeigt. Eine noch bessere `Steuerplanung' ist mit dem neuen Steuerschieber möglich. Er zeigt als Liste alle vom Steuerzahler beeinflussbaren Einnahmen und Ausgaben, die dort angesetzten Beträge und ob eine Veränderung sich sofort auf die Steuer auswirkt, dann erscheint ein grüner Pfeil. Ein gelber Pfeil zeigt an, dass dabei erst eine Freigrenze überschritten werden muss, und ein roter, dass Änderungen überhaupt keine Auswirkungen auf die Steuer haben. Mit einem `Schieber' kann der gewählte Betrag verändert werden, die Auswirkung auf die Steuer wird sofort berechnet. Mit diesem Werkzeug kann man sehr schnell abschätzen, wo es sich eventuell lohnt, noch Belege für Ausgaben zu suchen oder eventuell Ausgaben oder Einnahmen von einem Jahr ins andere zu verschieben.

Die erste Version dieses Steuerschiebers hatte jedoch noch einige Mängel: Änderungen unter `Spenden' wurden ignoriert, und mit Verlusten (z. B. aus Vermietung) konnte das Tool gar nicht umgehen. Falls Sie eine andere Veranlagungsart als die Zusammenveranlagung wählen, sollten Sie das stets unter `persönliche Angaben Steuerzahler' tun. Geschieht dies erst unter `abschließender Wahl der Veranlagungsart', werden im Steuerschieber die Themen für den Ehepartner nicht angezeigt.

Fazit

Erfreulich ist, dass wir in diesem Jahr nur wenige Rechenfehler fanden, darunter keine, die den Kunden zu Fehlentscheidungen hätten verleiten können. Den Vergleich zwischen den drei Veranlagungsarten nehmen die Programme, die das können (Taxman, QuickSteuer und t@x beherrschen nur die Zusammen- und die getrennte Veranlagung) recht korrekt vor, sofern vom Anwender alle Eingaben und Aufteilungen erfolgten. Zu Letzteren wünschen wir uns jedoch vor allem von Capital Steuer und dem Data Becker Programm eine deutlich bessere Unterstützung. Auch die Kommentierung des Rechengangs und des Steuerbescheids könnte in vielen Fällen noch besser sein.

Der Neuling Capital Steuer ist ein übersichtliches und einfach zu bedienendes Programm für die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Die Rechengänge, die zum Ergebnis führen, werden schon innerhalb der Eingabemasken deutlich dargestellt - eine Transparenz, die wir bei wesentlich umfangreicheren Programmpaketen oft vermissten. Allerdings sollte man bei der Eingabe das Steuerhandbuch stets zur Seite haben beziehungsweise aufmerksam die Online-Hilfetexte lesen, denn in den Masken selbst gibt es kaum Erläuterungen, was schnell zu falschen oder fehlenden Eingaben führen kann. Für den recht geringen Funktionsumfang empfinden wir das Programm allerdings - vor allem im Vergleich mit t@x oder dem Data-Becker-Sparpaket - als zu teuer.

Bei den anderen Programmen gehören viele Funktionen und Module, die vor Jahren noch Exoten waren (z. B. die `gesonderte und einheitliche Feststellung'), inzwischen zum Standard - zumindest der Pro- und Deluxe-Ausführungen. Diese Rundum-Sorglos-Pakete beanspruchen zwar sehr viel Platz und Rechenpower, sind jedoch auch Grenzfällen und Besonderheiten gewachsen. Soviel Komfort wie bei der Einkommensteuererklärung darf man bei anderen Modulen jedoch nicht erwarten, meist bieten die Programme hier nur das Ausfüllen der Formulare am Bildschirm, begleitet mit Erläuterungen. Wer diesen früher durchweg üblichen `Formularmodus' vorzieht, findet ihn für die Einkommensteuererklärung allein im Großen Steuer-Sparpaket von Data Becker.

Hinsichtlich Oberfläche, Bedienung und Hilfestellung gefielen uns die beiden eher nüchtern daherkommenden Programme t@x und Steuer-Spar-Erklärung am besten. T@x ist gegenüber den Vorjahren zudem deutlich schneller geworden. Dagegen benötigen Taxman und Quicksteuer für die Steuerberechnung nach wie vor viel Zeit, was offenbar bisher auch den Einbau einer Funktion zur (mit-)laufenden Steuerberechnung (`Steuer-Tacho') verhindert hat. Erfreuliche Verbesserungen gibt es bei diesen Programmen im Leistungsumfang, darunter ein Gewinnermittlungsmodul für das laufende Steuerjahr. Im Leistungsumfang über die Steuererklärung hinaus ist das Wiso Sparbuch nach wie vor Spitzenreiter, jedoch inzwischen dicht gefolgt von der Konkurrenz. (bb)

Kasten 1


Der Teststeuerfall

Die Datenübernahmefunktionen der Programme prüften wir mit unserem bereits vor zwei Jahren angelegten, im letzten Jahr aktualisierten Teststeuerfall. Für die Berechnungen passten wir anschließend alle Daten so an, dass sich die gleichen Verhältnisse ergeben wie im letzten Jahr. Mit einer Ausnahme: Da sich die Bedingungen für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags verschärft haben, setzten wir die Einkünfte des Sohnes im betreffenden Zeitraum etwas herab, damit die Familie trotzdem noch in den Genuss dieses Freibetrages kommt (und wir die Programme auch in dieser Funktion testen konnten).

Unsere Testfamilie - Susi und Rudi - hat im Jahr 2002 geheiratet und im gleichen Jahr ein Eigenheim bezogen, das sie bereits vorher (zu gleichen Anteilen) besaßen, jedoch vermietet hatten. Aus der dreimonatigen Vermietung im Jahr 2002 sind Verluste entstanden. Susi ist Angestellte, Rudi hat zum Jahreswechsel den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt und 2002 keine Lohneinnahmen mehr, jedoch einen geringen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit. Außerdem erhielt er erst 2002 eine Abfindung aus dem 2001 beendeten Arbeitsverhältnis, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde. Den gesetzlich vorgeschriebenen Privatanteil von ein Prozent des Neuwerts des von ihm nun als Betriebsfahrzeug genutzten PKWs muss Rudi zusätzlich als Einnahme versteuern. Sofern die Programme dafür keine Eingabemasken bereithielten, schlugen wir diesen Privatanteil dem Gewinn zu.

Noch nicht im Gewinn berücksichtigt sind die Ausgaben für die beiden Arbeitszimmer, die unser Steuerpflichtiger nacheinander nutzte. Für die drei Monate vor dem Umzug ins Eigenheim veranschlagten wir anteilige (Miet-)Kosten von 511 Euro, anschließend setzten wir den entsprechenden zeit- und räumlichen Anteil an den Gesamtkosten des Hauses an. Nach Möglichkeit sollten die Programme diese Anteile aus den laufenden Jahreskosten (Abschreibung und laufende Ausgaben) selbst ermitteln, was die Programme in unterschiedlicher Ausführlichkeit auch erledigten. Als weitere Besonderheit nahmen wir an, dass das Eigenheim unter Denkmalschutz steht und die im Jahr 2002 angefallenen Sanierungskosten deshalb - mit entsprechender Bescheinigung des Denkmalpflegeamtes - nach §10f EStG über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden dürfen.

Beide Ehepartner haben je ein Kind aus erster Ehe. Die Tochter des Steuerpflichtigen wohnt bei der geschiedenen Mutter, für sie erhält der Vater also kein Kindergeld, muss jedoch in der Steuererklärung den so genannten zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch in Höhe des halben Kindergelds ansetzen. Der Sohn wohnte Anfang des Jahres noch im Haushalt von Susi und bezog (kurz nach dem Umzug unserer Testfamilie ins Eigenheim) eine eigene Wohnung. Er schloss im Juli 2002 die Schule ab und trat anschließend den Zivildienst an. Kindergeld und Kinderfreibetrag stehen der Mutter also für sieben Monate zu.

Im letzten Jahr hatte sich die Steuerreform äußerst positiv für unsere Testfamilie ausgewirkt: Wir verzeichneten gegenüber dem Vorjahr Steuerersparnisse von 1850 Euro bei der günstigsten Veranlagungsform. Durch die Verschiebung der nächsten Stufe der Reform und die Verschärfung der Bedingungen für den Ausbildungsfreibetrag sieht es jetzt jedoch anders aus: Unsere Testfamilie muss - bei sonst völlig gleichen Bedingungen - im Jahr 2002 über 100 Euro mehr an Steuern zahlen als 2001. Diese höhere Belastung wird jedoch durch das erhöhte Kindergeld fast vollständig aufgefangen, sodass sich unterm Strich ein Nullwachstum ergibt. Bei weniger komplizierten Verhältnissen hinsichtlich der Kinderzugehörigkeit, als wir sie für unseren Steuerfall annahmen, wäre der Vorteil durch die Kindergelderhöhung noch größer.

Kasten 2


Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2002

Zwar hat die Bundesregierung die nächste Stufe der Steuerreform wegen der Belastungen durch die Flutkatastrophe vom August 2002 um ein Jahr verschoben, trotzdem gab es auch 2002 eine Reihe von steuerrechtlichen Änderungen, die sich oft - aber nicht immer - zugunsten der Steuerzahler auswirken. Zudem wurde bei der Umrechnung von DM auf Euro meist zugunsten des Steuerzahlers gerundet. Hier einige der wichtigsten Änderungen:

Der Grundfreibetrag pro Steuerzahler stieg um rund 29 Euro auf 7235 Euro im Jahr.

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind stieg um rund 26 Euro auf 154 Euro monatlich beziehungsweise 1848 Euro im Jahr.

Der Kinderfreibetrag stieg um 57 Euro auf 1824 Euro pro Elternteil und Jahr.

Der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag wurde neu eingeführt. Er ist an ähnliche Voraussetzungen wie der Kinderfreibetrag gebunden und beträgt 1080 Euro pro Elternteil und Jahr.

Der Haushaltsfreibetrag für allein stehende Elternteile wurde um 531 Euro verringert. Er soll bis zum Jahr 2005 völlig abgeschmolzen werden.

Der Ausbildungsfreibetrag wird nur noch bei auswärtiger Unterbringung des Kindes gewährt und zudem um über 100 Euro auf 77 Euro pro Monat gekürzt.

Kasten 3


Steuererklärungsprogramme

Titel Capital Steuer 2003 Premium Das Große Steuer-Sparpaket 2002/2003 / Pro Taxman 2003 QuickSteuer 2003 / Deluxe t@x 2003 Standard / Professional Steuer-Spar-Erklärung 2003 /plus WISO Sparbuch 2003
Firma Sybex GmbH Köln Data Becker Lexware Lexware Buhl Data Akad. Arbeitsgemeinschaft Buhl Data
URL www.capital.de/steuern www.databecker.de www.taxman.de www.quicksteuer.de www.buhl.de www.steuertipps.de www.buhl.de
Betriebssysteme ab Win 95 ab Win98 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95
HD-Speicher / RAM-Empfehlung (MByte) 12 / 32 115 / 64 70 / 64 70 / 64 115 (prof. 140) / 32 ab 38 / 32 85 / 32
Eingabe und Bedienung
Passwortschutz fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen
Eingabe-Markierung / Sprungfunktion - / - 3 auto / + 3 auto, 2 manuell / + 3 auto, 2 manuell / + 2 auto, 2 manuell / + 4 auto, 2 manuell / + 1 auto, 2 manuell / nur Datenübernahme-Dialoge
Interview-Modus - Schritt-für-Schritt Schritt-für-Schritt Schritt-für-Schritt -(jedoch Assistent) `Roter Faden' Multimedia-Interview
Formulareingabe (ESt-Erklärung) indirekt indirekt nur allg. Angaben indirekt indirekt
Belegeingabe: Steuerjahr / lfds.Jahr - / - + / + + / + +1 / +1 + / + + / + + / +
Eingabedialoge: Suche / Volltextsuche - / - + / - + / + + / - + / - + / + + / +
steuerliche Hilfen und Erläuterungen Online-Steuertipps, Urteile, Handbuch Feldhilfe, Steuertipps, Steuerhilfe, EStG, Handbuch1 Onlinehilfe, Tipps, Handbuch, Gesetze, Urteile, Lexikon, Videos u. a. Deluxe-Version wie Taxman, zusätzlich `Konz' Feldhilfe, Handbuch, Tipps, Gesetze, Urteile, offene Verfahren, Lernprogramm u. a. Feldhilfe, Handbuch, Steuerkompass, Tipps, Rechtsdatenbank, Steuerberater CD1 Feldhilfe, Handbuch, Tipps, Gesetze, Urteile, offene Verfahren, Videos u. a.
Notizen / mit Suchfunktion bzw. Übersicht - / - + / - + / + + / - + /+ + /+ + / +
DM-Eingabe per Euro-Rechner - + + + + +
automatische Speicherung / Backup - / + - / + + / + + / + + (ab 1 min) /+ + (ab 1 min) /+ + (ab 1 min) / +
Datenübernahme (DÜ)
Optionen für VJ-Übernahme keine DÜ alle Daten, Bereiche wählbar alle bzw. relevante Daten, Bereiche wählbar alle bzw. relevante Daten, Bereiche wählbar nur relevante Daten, Bereiche wählbar Stamm- oder alle Daten alle bzw. relevante Daten, Bereiche wählbar
Markierung übernommener Daten - + + + + + +
Übernahme Notizen/Lesezeichen - - - - ab Vers. 4.02 + (auch Erläuterungen) +
weitere Importmöglichkeiten - Data Becker Haushaltsbuch Money, Quicken (TXF-Import), QuickSteuer Money, Quicken (TXF-Import), QuickSteuer tax mobil und tax Belegeingabe, Money, Quicken (QIF), WISO Mein Geld/Buchhaltung u. a. Import aus anderen Programmmodulen und aus VJ-DOS-Version Money, Quicken (QIF-Import), WISO Homebanking/ Mein Geld/Buchhaltung u. a.
Leistungsumfang
unterstützte Anlagen N, Kind, KAP, GSE, FW, V, AUS, VA, SO N, Kind, KAP, GSE, FW, V, AUS, VA, SO N, Kind, KAP, GSE, FW, V, L, AUS, SO, AV, VA, K, U, N-Gre N, Kind, KAP, GSE, FW, V, L, AUS, SO, AV, VA, K, U, N-Gre N, Kind, AV, KAP, SO, GSE, VA, FW, V, L, AUS, K, U u. a. N, Kind, KAP, GSE, FW, V, L, AUS, AV, VA, SO N, Kind, N-GRE, KAP, GSE, FW, V, VA, L, AUS, SO, K, U u. a.
Antrag LohnSt-Freibetrag / 325-EUR-Regelung - / - + / + + / + + / + +1 / + + / Blanko-Formular + / +
USt-Erklärung/-Voranmeldung - + /+ + / + +1 / +1 +1 /+1 + /+ +/ +
Gewerbesteuererklärung - +1 + +1 +1 + +
Einheitlich gesonderte Feststellung - +1 + +1 +1 + +
Anträge Eigenheim-/Investitionszulage - / - + / +1 + / - + / - + /+ + / Blanko-Formular + / +
EÜR Steuerjahr / lfds. Jahr - +1 / + + /+ +1 / +1 +1 /+1 + /+ + / +
Getrennt- und besondere Veranlagung + / + + / + + / - + / - +/ - + / + + / +
Steuerplanung - - mehrere Jahre mehrere Jahre + 1 Jahr 10 Jahre
Steuertabellen - Gehaltsrechner + + + 1997-2005 1982-2005
Musterbriefe 19 28 43 41 21 (erweiterbar) 21 42
Besonderheiten, Zusätze - Datumsrechner, Steuertermin- verwaltung, AfA-Rechner u. a. Reisekosten, AfA-Tabellen, Steuerterminverwaltung, Gehalts- und Dienstwagenrechner u. a. Deluxe-Version wie Taxman tax mobil, Fahrtenbuch, Versionsverwaltung, Muster- Anträge, tax linux1 u. a. Logox-Sprachausgabe, Steuerberater-CD1, CD Recht (10,50 Euro) Fahrtenbuch, Gehaltsrechner, Steuerschieber u. a.
Online-Funktionen
ELSTER / Bescheid-Rückübermittlung + / - + / + + / + +/ + + / + + / + +/+
Online-Update + + + + + + +
Newsletter / Internet-Forum + / - + / - ab Januar / - ab Januar / - +/ + + / + + /+
Auswertung
Erläuterung/mit KiSt+Soli + / - - / nur Soli + / + + /+ + / + + /+ + /+
Was-wäre-wenn-Modus + + + + + + +
Vorjahr-Vergleich - - - - + (mehrere Jahre) - +
lfd. Steuerberechnung (`Steuer-Tacho') Summe + 2 Details Summe + 3 Details Offline: 10 Details Offline: 10 Details 1 Wert aus 9 bis 43 Details max 15 Details
Druck in Formulare / als Formular - / + + / + + / + + / + + / + + / + + / +
A3-Druck / Duplex-Druck - / + + / + + / + + / + + / + - / + + / +
Hotline-Kosten Telefongeb. Telefongeb. 01805 (12 Cent/min) 01805 (12 Cent/min) 01805 (12 Cent/min) 0800 (kostenlos) 01805 (12 Cent/min)
Versionen: Preis/Update ca. Euro 20/- 16/-, 251/- 40/30 15/-, Deluxe: 35/30 15/13, 351/301 35/302, plus: 45/202 40,85/28 (Abo)
Bewertung
Leistungsumfang [-] [+]1 [+] [+]1 [+]1 [++]1 [++]
Eingabetiefe [±] [±] [++] [++] [+] [++] [++]
Datenübernahme - [±] [±] [±] [±] [+] [+]
Handhabung [+] [+] [±] [±] [++] [++] [+]
steuerliche Hilfe [±] [±] [+] [+] [++] [++]1 [++]
Steuerbescheid-Erläuterung [-] [-] [±] [±] [++] [++] [+]

1 gilt jeweils nur für die Pro-, Deluxe-, Professional- oder Plus-Version

2 Update-Preis nur bei Abo der Steuerberater-CD für 9,80 pro Ausgabe

[++] sehr gut [+] gut [±] zufrieden stellend [-] schlecht [--] sehr schlecht + vorhanden - nicht vorhanden k. A. keine Angabe

Kasten 4


Steuergerechtigkeit

Ein Blick auf die Steuerstatistik (www.bundesfinanzministerium/service) zeigt deutlich, wer vom Gesamtsteueraufkommen profitiert: Von den 2001 eingenommenen etwa 310 Milliarden Euro `gemeinschaftliche Steuern' macht die Lohnsteuer mit knapp 133 Milliarden den größten Posten (43 %) aus, die vor allem von Selbstständigen und Unternehmen gezahlte `veranlagte Einkommensteuer' jedoch nur knapp drei Prozent. Dass in letzterem Posten auch beispielsweise Investitionszulagen und Steuerrückerstattungen verrechnet werden, verringert das grundsätzliche Missverhältnis kaum. Noch deutlicher wird diese `Schieflage' an der Entwicklung: Gegenüber 1970 stieg die Lohnsteuer auf mehr als das Siebenfache, die veranlagte Einkommensteuer sank - nach einem Hoch Ende der Achtziger Jahre - inzwischen wieder fast auf den Stand von 1970.

Wenn immer mehr Arbeitnehmer sich - unter anderem mittels preiswerter Steuer-Spar-Programme - wieder etwas von den gezahlten Steuern zurückholen, dient das also ein klein wenig der Steuergerechtigkeit.

Von Jahr zu Jahr werden es mehr, für die sich eine Steuererklärung lohnt. Dafür sorgte der Staat bereits 2001 mit der Erhöhung der Kilometerpauschale. Mit dem neuen `Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag', der zusätzlich zum Kinderfreibetrag gewährt wird, sinkt im Jahr 2002 zudem deutlich die Einkommenschwelle, ab der die Absetzung dieser Freibeträge günstiger kommt als das eventuell erhaltene Kindergeld. Um in den Genuss solcher Vorteile zu kommen, ist man gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben. Die Softwarebranche braucht sich um ihre Kundschaft also keine Sorgen zu machen.

2001 wuchs die Anzahl verkaufter Steuerprogramme gegenüber dem Vorjahr sogar um sieben Prozent, während der Gesamtmarkt (ohne Spiele) um mehr als ein Fünftel schrumpfte. Etwa 1,5 Millionen Steuersparprogramme werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Sie werden von drei Millionen Bürgern für die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen genutzt, das sind erst zehn Prozent derjenigen, die überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Reservoir ist also groß.

Kasten 5


Datensicherheit

Der Passwortschutz des Steuerfalls - den alle unsere Testkandidaten bieten - schützt `sensible' Daten nur vor der relativ unprofessionellen Neugier von Mitmenschen, die zu nicht viel mehr in der Lage sind, als das Programm zu starten. Aber wie sind die Datendateien auf der Festplatte selbst geschützt? Angaben, dass eine Verschlüsselung erfolgt, fanden wir nur bei zwei Programmen: dem Wiso Sparbuch und der Steuer-Spar-Erklärung. Offenbar werden jedoch auch von anderen Programmen die Datendateien verschlüsselt - zumindest lassen sich mit Hilfe von ASCII-Editoren keine Klartextinformationen erkennen. Nach Angaben von Lexware sind die Datendateien von Taxman und QuickSteuer zwar nicht verschlüsselt, jedoch sei es `ohne Kenntnis der exakten Datenbankstruktur' praktisch unmöglich, personenbezogene Daten zu extrahieren. Das Wiso Sparbuch verschlüsselt die Datendateien mit dem so genannten Blowfish-Algorithmus, einer symmetrischen Verschlüsselungstechnik mit Schlüssellängen bis 448 Bit. Zusätzlich zum Passwortschutz erlauben das Sparbuch und T@x einen Zugangschutz mittels biometrischer Erkennung des Fingerabdrucks.

Weitere Sicherheitsprobleme entstehen durch Internet-Updates und Elster-Übertragung. Auch dazu fanden wir nur beim Wiso-Sparbuch und der Steuer-Spar-Erklärung Angaben. Update-Dateien werden von Buhl Data digital signiert und zusätzlich über eine gesicherte Verbindung übertragen. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft verwendet für die Signatur einen 160 Bit SHA1 Hash Code und signiert die Informationen über Dateien und Hash-Codes wiederum mit einer RSA-Signatur (2048 Bit Schlüssellänge). Falls das Aktualisierungsprogramm bei Signaturen und Hash-Codes Unstimmigkeiten findet, wird die Aktualisierung sofort abgebrochen.

Das von der Finanzverwaltung bereitgestellte Elster-Modul, das alle Programme verwenden müssen, verwendet für die Datenübertragung RSA mit 2048 Bit Schlüssellänge sowie 3DES mit 112 Bit Schlüssellänge. Zusätzlich wird die Integrität der Daten mit einem Hash-Code abgesichert. Diese Verfahren gelten derzeit als sicher. Die Sicherheit der Elster-Infrastruktur wurde von der TÜV Informationstechnik GmbH überprüft und bestätigt.

Trotzdem gibt es im Zusammenhang mit Elster zwei Sicherheitsprobleme: Nach der Datenübertragung bleiben in der vom Elster-Modul verwendeten Datenbank personenbezogene Daten zurück, und die Bescheid-Rückübermittlung hinterlässt sogar einen im Klartext lesbaren Steuerbescheid im Rechner. Letzterer wird nach der Datenübernahme ins Programm sofort gelöscht, die Daten werden verschlüsselt gespeichert, versicherten uns die angesprochenen Hersteller. Die Buhl-Data-Programme und die Steuer-Spar-Erklärung löschen zudem auch die Elster-Datenbank nach jeder Datenübertragung; dies ist für die Lexware-Programme ebenfalls geplant. In Zukunft sollen diese Sicherheitsfunktionen vom Elster-Modul selbst ausgeführt werden. Wir konnten die Elster-Funktionalität noch nicht testen, da die entsprechenden Module erst zum Jahresanfang bereitgestellt werden.

Ebenfalls zum Thema Datensicherheit gehört der Schutz vor Datenverlust. Falls man bei Capital Steuern das Speichern vergisst und der Rechner abstürzt, sind alle bis dahin neu eingegebenen Daten verloren. Taxman/QuickSteuer speichern dagegen alle Änderungen sofort in die Datenbank. T@x, das Wiso-Sparbuch und Steuertipps PC legen automatisch oder in wählbaren Zeitabständen bis herab zu einer Minute Sicherungskopien beziehungsweise Wiederherstellungsdateien an, die vor solchen Unglücken ebenfalls gut schützen.

Autor: Ralph Altmann

Auszug aus c't-Magazin 1/03 S.104
© Heinz Heise Verlag

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