Ran an den Steuerkuchen!

Sieben Steuererklärungsprogramme im Test

Auf geht´s - zur letzten Steuererklärung, die in Mark erstellt werden muss. Wenn das erledigt ist, können Sie die gute alte deutsche Mark endgültig vergessen. Doch bis dahin müssen Sie noch manche Hürde bewältigen. Wir sagen Ihnen, welche Programme auch in komplizierten Fällen durch den Steuerdschungel führen.

Unterthema: Euro-Änderungen
Unterthema: Datenübernahme aus dem Vorjahr
Unterthema: Der Teststeuerfall
Unterthema: Steuererklärungsprogramme - Checkliste

Nicht nur dem Steuerzahler brachte die ab dem 1. 1. 2001 geltende Entfernungspauschale Vorteile, die sich jetzt in Mark und Pfennig auszahlen sollen - auch Steuerberater und vor allem die Hersteller von Steuersparprogrammen dürften darüber erfreut sein. Erhöht sie doch schlagartig die Anzahl der Arbeitnehmer, für die sich die Abgabe einer Einkommensteuerklärung lohnt. Alle die, deren täglicher Arbeitsweg (eine Richtung) etwas mehr als zwölf Kilometer beträgt, kommen allein dadurch mit ihren Werbungskosten über die 2000-DM-Pauschale, und zwar unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Ein Jahr zuvor galt diese Grenze (annähernd) nur bei der Fahrt mit eigenem PKW, die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel hatten in der Regel das Nachsehen.

Neulinge im Umgang mit Steuerprogrammen legen sicherlich auf eine rasche und unkomplizierte Bedienung und allgemein verständliche Hilfen ohne Buchhalterlatein Wert. Das `Interview´, das Steuer-Laien Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führt, ist keineswegs aus der Mode gekommen, obwohl seine Bedeutung (und seine Herausstellung in der Werbung) etwas nachgelassen hat. Aber zum Glück will heute kein Hersteller den Kunden mehr weismachen, mit seinem Programm gerate die Steuererklärung zum Spaß, der am Ende noch vom Finanzamt belohnt wird. Wer Geld (zurück) haben will, muss ein gewisses Maß an Arbeit und Konzentration aufbringen. Das erste Mal ist wie immer am schwersten. In den folgenden Jahren kann man sich dann meist am Muster der Vergangenheit orientieren und sogar viel Eingabearbeit sparen, wenn man die Daten aus dem Vorjahr übernimmt. Wir schauten uns deshalb diese Datenübernahmefunktion etwas genauer an.

Wer nach dem Jahreswechsel erstmals die unsortierte Quittungskiste herausholt, dürfte für eine `Belegeingabe´ dankbar sein, welche die meisten Programme auch mitbringen. Als noch förderlicher für die persönliche Ordnung erweist sich eine Belegeingabe für das laufende Jahr; die gespeicherten Posten sollte die nächste Programmversion dann natürlich auch übernehmen können. Vorsicht: Ein Wechsel zu einer anderen Software bringt Ungemach, denn kompatibel geben sich die Programme (bis auf die Ausnahme Taxman-QuickSteuer) nicht.

Wer seine Finanzen mit einem Buchhaltungs- oder Finanzmanagementprogramm verwaltet und dort entsprechend aufbereitet, benötigt eigentlich nur ein einfaches Steuersparprogramm mit geringer Eingabetiefe. Doch wer auf entsprechenden Datenimport aus Quicken, Money und anderen Finanzplanern baut, sei vorgewarnt: Die Importfunktionen sind nicht ausgereift und fehlerfrei. Einige passend erstellte Auswertungen, deren Ergebnisse per Hand ins Steuerprogramm übernommen werden, erweisen sich als Zeit sparender. Solche Berichte, die man gleich der Steuererklärung als Anlage beilegen kann, besitzen zumeist mehr Aussagekraft als die programmerstellten Anlagen.

Auch, wer solche externen Programme nicht nutzt, erwartet bei der Zusammenstellung und Berechnung seiner Einnahmen und Ausgaben vom Programm Unterstützung, beispielsweise bei der Verwaltung mehrerer Vermietobjekte. Problemlose Datenübernahme gewährleistet etwa ein integriertes Buchhaltungsmodul im Steuerprogramm. Nicht zuletzt sollten sich die elektronischen Steuerplaner für alles das, was rund um die Einkommensteuererklärung noch an Erklärungen, Anträgen und Schriftverkehr notwendig oder denkbar ist, zuständig fühlen.

Selbstverständlich hat ein Programm den Steuerbescheid richtig vorauszuberechnen, schließlich legt es die Grundlagen für eventuelle Einsprüche gegen den Steuerbescheid des Finanzamts. Und verweist ein Programm auf alternative Veranlagungsarten (getrennte und besondere Veranlagung von Ehepartnern) mit Ausweisung eines finanziellen Vorteils, beeinflusst dies direkt eine wichtige Entscheidung der Steuerzahler.

Zur Prüfung standen sieben Windows-Programme an: Steuertipps PC (Akademische Arbeitsgemeinschaft), Wiso Sparbuch und t@x (beide von Buhl Data), Taxman und QuickSteuer (beide von Lexware), Fuji Steuermanager und Steuer-Sparpaket von Data Becker. Programme für den Mac waren Mitte Dezember noch nicht fertig; wir holen diese zu gegebener Zeit auf den Prüfstand.

Steuertipps PC 2001/2002 (V. 7.1)

Das Steuersparprogramm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft erscheint in zwei Versionen: als über den Handel vertriebene SteuerSparErklärung 2002 und als SteuerSparSystem, das nur direkt vom Hersteller bezogen werden kann. Mit Letzterem erhält man zum Aufpreis von zehn Euro als wichtigste Zugabe die komplette Steuertipps-Datenbank `Der Steuerberater´ auf CD. Ein lobenswerter Beitrag zur Papiereinsparung, denn sicher werden die meisten Kunden diese CD dem (weiter erhältlichen) 2800 Seiten starken Lose-Blatt-Werk vorziehen. Der (abwählbare) CD-Aktualisierungsservice schlägt allerdings zwei- bis dreimal im Jahr mit weiteren 13,50 Euro zu Buche. Das Upgrade des Steuersparprogramms kostet dann im nächsten Jahr nur 20 Euro; ohne Aktualisierungsservice beziehungsweise als Käufer des kleinen Pakets zahlt man dagegen für das Upgrade 30 Euro.

Sowohl inhaltlich als auch an der Oberfläche weist das Programm Verbesserungen auf. Hinzugekommen sind die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuervoranmeldung und der Antrag auf Dauerfristverlängerung. Im vorigen Jahr konnte Steuertipps PC als einziges Programm im Test alle drei Veranlagungsarten von Ehepaaren (Zusammenveranlagung, getrennte und besondere Veranlagung) ohne Neueingabe berechnen. Dieser Funktion wurde nun als `Highlight´ eine automatische Optimierung aufgesetzt. Egal, welche Veranlagungsart man wählt, das Programm berechnet im Hintergrund die anderen Arten mit und weist darauf hin, wenn eine von diesen günstiger ist.

Die Bedienungsoberfläche enthält unter anderen Neuerungen einen Themenfilter, mit dem man rasch Themenbereiche aus dem Navigator aus- und einblendet. Und die Symbolleiste lässt sich nun ganz ohne Symbole im Modus `Nur Text´ darstellen.

In Steuertipps PC hat man die inzwischen fast zum Standard gewordene Dreiteilung des Programmfensters (in Eingabedialog, Navigator und kontextsensitive Hilfe) perfektioniert. Falls aus Platzgründen gewünscht, gibt es auch eine Zweiteilung, in der zum Eingabefenster nur das Hilfe- oder das Navigatorfenster erscheint. Eine `Flip-Leiste´ am rechten Rand erlaubt in diesem Fall den raschen Wechsel zum jeweils anderen Fenster. Mit Videos und anderen eher fragwürdigen Hilfen hält sich das Programm zurück. Steuer-Laien können jedoch auf einen Schritt-für-Schritt-Modus (`Roter Faden´) zurückgreifen. Optional lässt sich eine Sprachausgabefunktion installieren. Als sehr gut erweisen sich die Navigationsmöglichkeiten und die Markierungsfunktion im Navigatorbaum mit sechs unterschiedlichen Markern. Mit der Sprungfunktion kommt man der Reihe nach zu allen Eingabemasken, die einen vorgewählten Marker tragen.

Bei der Datenübernahme vom Vorjahr hat der Anwender die Wahl zwischen `Nur Stammdaten´ und `Alle Daten´. Selbstverständlich sollte dabei sein, dass höherwertige Arbeitsmittel, die man über mehrere Jahre steuerlich abschreibt, nach vollständiger Abschreibung auch aussortiert werden. Das Programm tut dies kommentarlos - ein Hinweis oder vielleicht sogar eine Liste mit allen Arbeitsmitteln und Abschreibungszeiten wäre allerdings wünschenswert. Ebenfalls sinnvoll hat das Programm unser Fall-Ehepaar, für das wir im vergangenen Jahr `besondere Veranlagung´ gewählt hatten (nur im Jahr der Eheschließung möglich), nun gemeinsam veranlagt. Und für das Kind, das vor einem Jahr den Zivildienst begonnen hatte, übernahm Steuertipps die Dienstzeit richtig und passte auch die Ausbildungszeit entsprechend an. Die anderen Test-Kandidaten importierten solche Daten entweder falsch oder gar nicht.

Die Details zu `Fahrten zur Arbeit´ ließen sich nicht übernehmen, da sich hier die gesetzlichen Grundlagen geändert haben. Die Angaben zur Arbeitsstätte und zur Entfernung blieben jedoch erhalten. Notizen und Erläuterungen holt Steuertipps PC ebenfalls ins nächste Jahr.

Für DOS-Anwender enthält die CD auch noch eine (ebenfalls auf den neuesten Stand gebrachte) DOS-Version, die sich direkt von CD starten lässt. Sogar die umfangreiche Windows-Fassung kann man ohne Installation von der CD oder von einer Festplattenkopie starten. Die leider weit verbreitete Unsitte, für ein Programm, das möglicherweise nur einmal benutzt wird, zahlreiche Dateien ins Windows-Systemverzeichnis zu kopieren und Registry-Einträge zu ändern (mit allen damit verbundenen Gefahren bei Installation und Deinstallation), vermeiden die Entwickler dankenswerterweise. Die Installation fügt der Registry lediglich die Verknüpfung der Dateitypen mit dem Programm hinzu.

Wiso Sparbuch 2002 (V. 9.02)

Der sowieso schon ansehnliche Funktionsumfang des Wiso Sparbuch umfasst in diesem Jahr noch weitere Module: Erbschaftssteuerrechner, Belegsammler mit Fahrten- und Kassenbuch für 2002 und `Riesterrentenrechner´. Außerdem lässt sich die `besondere Veranlagung´ von Ehepartnern in einem einzigen Steuerfall bearbeiten: Im vergangenen Jahr mussten dazu noch zwei Steuerfälle angelegt werden, ein direkter Vergleich mit anderen Veranlagungsarten war nicht möglich. Diesen Vergleich nimmt das Sparbuch jetzt allerdings auch nur jeweils mit der Zusammenveranlagung vor.

Traditionell arbeitet das Sparbuch mit multiplen verschachtelten Dialogboxen. Eine automatische Aufteilung des Fensters wie in Steuertipps gibt es nicht. Das Hauptfenster zeigt lediglich einen Baum mit 14 Themen sowie die Unterzweige des gerade gewählten Themas. Die Schaltflächen für den Steuerpflichtigen und den Ehepartner hat Hersteller Buhl jetzt deutlich farbig getrennt.

Das Explorer-artige Navigatorfenster, das direkt zu allen Unterdialogen verzweigen kann, lässt sich nur zusätzlich einblenden. Zahlreiche Popup-Hilfen, automatisch eingeblendete Hilfefenster und der ständig sichtbare Assistent `Mr. Euro´ (mit Sprachausgabe) sorgen dafür, dass der Anwender zu allen Eingaben Hilfestellung erhält. Trotz der vielen Fenster auf dem Bildschirm geht die Übersicht nicht verloren, denn man muss sich stets erst durch den aufgeschlagenen Themenzweig zurückhangeln, bis man zum nächsten wechseln kann. Steuer-Laien werden den multimedialen Interviewmodus bevorzugen, der sie Schritt für Schritt durch die Erklärung führt. Alternativ kann man durch die Finanzamtsformulare blättern und hier - über den Umweg der bekannten Dialogboxen - auch Eingaben machen.

Die Datenübernahme gewährt dem Anwender im Detail die Wahl, welche Daten er aus dem Vorjahr übernehmen möchte, einschließlich Notizen. Übernommene Daten erhalten eine gelbe Markierung und lassen sich so komplett überprüfen. Geschieht das nicht, weist der Steuerprüfer extra darauf hin. Anders als Steuertipps erlaubt das Sparbuch jedoch kein gezieltes Blättern nur durch die gelb markierten Dialoge. Diese praktische Filterung ist lediglich nach solchen Eingabedialogen möglich, die von Hand rot markiert wurden, was `in Arbeit´ bedeutet. Nicht ganz logisch, dass die gelben Markierungen gegenüber den roten die höhere Priorität besitzen. Letztere kommen deshalb im Haupt- und im Navigatorfenster nicht zur Anzeige, wenn ein Unterdialog im selben Zweig noch eine gelbe Markierung besitzt.

Eine `intelligente´ Fortschreibung der übernommenen Daten fanden wir nur teilweise. Abschreibungspflichtige Arbeitsmittel werden richtig und komfortabel verwaltet. Dagegen übernimmt das Programm die Ausbildungszeit des Sohnes eins zu eins - und damit falsch. Für den Sohn hatten wir im Vorjahr eine Schulzeit vom 1. 1. 2000- 31. 7. 2000 eingetragen; im August begann er den 11-monatigen Zivildienst, der bis Juni 2001 dauerte. Nach dem Datenimport fanden wir die Zivildienstzeit richtig übernommen, doch die Ausbildungszeit sowie das Kindergeld bezogen sich auf den Zeitraum `1. 1. 2001- 31. 7. 2001´. Die Plausibilitätsprüfung stolperte nicht darüber, dass hier Ausbildungs- und Zivildienstzeit über sechs Monate parallel liefen. Ungereimtheiten gab es auch bei der Zuordnung der übernommenen `Einnahmen während der Ausbildung´, die das Programm plötzlich über das ganze Jahr verteilte.

Wie schon gesagt, kennt das Programm nun auch die besondere Veranlagung ohne Neueingabe eines Steuerfalls. So komfortabel wie in Steuertipps PC geht das Ganze jedoch nicht vonstatten. Wählt man die Zusammenveranlagung (die Regel), gibt es keinerlei Hinweis, dass eine der beiden anderen Veranlagungsarten günstiger sein könnte. Wählt man besondere oder getrennte Veranlagung, gibt das Programm zwar einen Vergleich mit der Zusammenveranlagung aus, jedoch keinen mit der dritten Veranlagungsart. Und richtig überrascht waren wir vom Vergleich der berechneten Ergebnisse: Obwohl lediglich die Veranlagungsart und sonst keinerlei Daten verändert waren, präsentierte das Programm für die Zusammenveranlagung drei völlig verschiedene Resultate. Im Vergleichsergebnis der getrennten Veranlagung lag die Steuer um acht Mark, im Vergleichsergebnis der besonderen Veranlagung sogar um 7318 DM über der Steuer, die das Programm ermittelt hatte, als wir von vornherein die Zusammenveranlagung gewählt hatten. Solch gravierende Fehler könnten eventuell den Steuerzahler zu falschen und damit sehr teuren Schlussfolgerungen für die Steuererklärung verleiten.

Hersteller Buhl Data hat schnell Konsequenzen aus unseren Ergebnissen gezogen und stellt ein Internet-Update bereit (zu erreichen via Aktualisierungsfunktion).

t@x 2002 (v.3.00)

t@x (früher `TK Steuer´) steht seit der Übernahme durch Buhl Data zumindest PR-mäßig etwas im Schatten des `Hausprogramms´ Wiso Sparbuch. Dem Verdacht, dass t@x nicht so intensiv gepflegt würde, widersprachen die Entwickler jedoch entschieden. Es gibt auch in diesem Jahr eine Reihe von Verbesserungen, darunter zwei auffällige: Das Programm ist deutlich schneller geworden und setzt für zügiges Arbeiten nun keinen Gigahertz-Rechner mehr voraus. Und die Hilfe steht ständig in einem rechten Teilfenster (wahlweise auch unten) zur Verfügung und läuft zudem mit - im vergangenen Jahr musste sie jedes Mal extra geöffnet werden.

Die Layout-Änderung bewirkt eine Vierteilung des Programmfenster in der Standardansicht, denn zusätzlich zum traditionellen Navigatorbaum hatte Buhl schon vor einem Jahr ganz links eine eher modische als nützliche Iconleiste (Themenleiste) eingefügt. Wer diese abstellt, bekommt die praktische Fenster-Dreiteilung wie in Steuertipps PC. Wenn man die neue Dialogsprung-Funktion einschaltet, zwackt jedoch ein weiteres kleines Fenster Platz vom Navigatorfenster ab - unverständlich, warum die Entwickler hier ein Textfenster vorsehen, wo drei kleine Buttons genügen würden. Einen Sinn hätte dieses Fenster zur Anzeige von Notizen, doch die präsentiert das Programm (nach Aufforderung) in einem extra Fenster.

Nach wie vor für verbesserungswürdig halten wir den Umgang mit Zwischenergebnissen. Nur in einem Teil der übergeordneten Masken wird das Ergebnis der darunter liegenden Eingaben zusammengefasst. Andererseits muss man sich oft durch mehrere fast leere Fenster klicken, um zur eigentlichen Eingabemaske zu gelangen. Ungereimtheiten fanden wir bei der Plausibilitätsprüfung nach Verlassen einer Maske (trotz der Wahl, die beanstandeten Daten zu ändern, schaltet das Programm zur nächsten Maske weiter) und der Dialog-Markierung: Eingaben bewirken normalerweise, dass die betreffende Maske automatisch den Status `Bearbeitet´ erhält. Das funktioniert jedoch nicht in Masken mit übernommenen Daten, hier muss man die Statusänderung manuell vornehmen.

Bis vor einem Jahr hat Buhl abgespeckte t@x-Versionen in großen Stückzahlen bei Aldi vermarktet. Die Datenübernahme von diesen Programmen ins `echte´ t@x war bisher jedoch nie möglich. Diesmal wirbt der Hersteller auf dem Programmcover mit der `vollen Datenübernahme´ aus dem Aldi-Steuerprogramm. Gleichzeitig heißt es, dass es eine neue Aldi-Version in diesem Jahr nicht geben wird: Unzweifelhaft ein geschickter Schachzug, um die zahlreichen Anwender des Aldi-Programms zu t@x-Kunden zu machen.

Die Datenübernahme berücksichtigt konkrete Einnahmen und Ausgaben nicht, in der Regel nur die Posten (nun mit 0 DM belegt), sodass man die aktuellen Beträge nachtragen muss. Ausnahmen bestätigen die Regel: Einige Versicherungen tauchen in der übernommenen Datei nicht wieder auf, ebenso wenig wie Ausgabeposten für das eigene Haus und das Arbeitszimmer sowie Notizen.

Bei Nachtragen der Daten des Testfalls weigerte sich das Programm, die Einkünfte und Bezüge von Kindern zu berücksichtigen. In den entsprechenden Tabellen ließen sich zwar Eintragungen machen, doch wurden sie nicht in die übergeordnete Maske übernommen und tauchten weder im Steuerbescheid noch in den ausgedruckten Formularen auf. Das Programm (und auch das Finanzamt) veranschlagen deshalb einen zu hohen Ausbildungsfreibetrag. Diesen Fehler will Buhl umgehend mit einem Update beheben.

t@x kann neben der Zusammenveranlagung auch die getrennte Veranlagung von Ehepartnern in einer einzigen Steuerdatei berechnen, nicht jedoch die besondere Veranlagung. Im Kommentar zum berechneten Steuerbescheid weist das Programm darauf hin, wenn die getrennte Veranlagung günstiger ist. Völlig vertrauen sollte man diesem Hinweis jedoch nicht. Zumindest der ausgewiesene Geld-Vorteil dürfte in den meisten Fällen falsch sein. Das Programm kann zu diesem Zeitpunkt nämlich noch nicht wissen, wer von den Ehepartnern welche Anteile an Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen getragen hat, es ordnet sie damit meist falsch zu (in unserem Test bekam der konfessionslose Ehemann unter anderem die Kirchensteuererstattung der Ehefrau zugeordnet). Diese Aufteilung lässt sich im Programm erst dann vornehmen, wenn man auf `getrennte Veranlagung´ umgeschaltet hat. Unser Rat: Ignorieren Sie den Programmtipp, stets die Zusammenveranlagung zu wählen, und entscheiden Sie sich im Zweifelsfall stets für die getrennte Veranlagung. Geben Sie alle Daten ein (der Eingabe-Mehraufwand ist geringfügig) und schalten Sie erst zum Schluss auf Zusammenveranlagung zurück. Das Programm behält im Hintergrund die richtige Aufteilung und präsentiert nun auch im Steuerbescheid-Kommentar den exakten Geldvorteil der getrennten Veranlagung.

t@x gibt es in zwei Varianten, als Standard- und als Professional-Version, die sich nur im Umfang der Zugaben unterscheiden. t@x Professional enthält zusätzlich einen Steuerplaner, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung mit USt-Erklärung und -Voranmeldung, die Gewerbesteuererklärung und den Antrag auf Lohnsteuerfreibetrag.

Taxman

Auch in Taxman findet sich (im Expertenmodus) die bewährte Fenster-Dreiteilung, doch lassen sich die Teilfenster nicht so flexibel einstellen wie in Steuertipps PC oder T@x. Die Markierung im Navigatorfenster hat man erweitert und verbessert. Vorjahresdaten erhalten einen (etwas zu) kleinen grünen Pfeil. Das Blättern allein durch die so markierten Dialoge funktioniert nun. Dialoge, die man lediglich gesehen hat, markiert Taxman (nicht ganz logisch) mit einem grünen Häkchen. Nur bei unbedingt notwendigen Eingaben zeigt ein rotes Kreuz den Status `nicht fertig´ an. `Fertig´ und `nicht fertig´ kann man auch manuell vergeben, dann verfärben sich Häkchen beziehungsweise Kreuz blau. Optimal ist das noch nicht, aber ein Fortschritt. Vor allem fehlt eine Blättermöglichkeit durch die als `nicht fertig´ markierten Dialoge. Auch die Verwaltung von Lesezeichen und Notizen erweist sich nach wie vor als mangelhaft. Ob eine Notiz vorhanden ist, sieht man nur an einem kleinen roten Häkchen in der Menüleiste, es gibt weder eine Übersicht noch eine Suchfunktion. Lesezeichen zeigt das Programm nicht wie es logisch wäre im Navigator an, sondern in einem extra Fenster. Die Suche nach Eingaben oder Eingabemöglichkeiten funktioniert immer noch nicht oder nur mangelhaft, eine Volltextsuche fehlt.

Bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr hat man die Wahl zwischen `relevanten´ und `allen Daten´ (evtl. nach Bereichen getrennt). Konsequent geht Taxman in keinem Fall vor. Warum sollen die Mieteinnahmen und die Versicherungsausgaben (sie werden stets übernommen) relevanter sein als die (nicht übernommenen) Daten aus der Lohnsteuerkarte? Wählt man `alle Daten´, macht dies die Konfusion noch größer. Hier in Kurzfassung, was wir mit unserem Testfall erlebten:

Ausbildungszeiten und Berücksichtigungsgründe sowie die Wehrdienstzeit von Kindern übernimmt Taxman nicht, wohl aber Einkünfte und Bezüge. Unseren Steuerzahler, im Vorjahr als `sozialversicherungsfrei´ (z. B. Beamter) erfasst, stufte das Programm plötzlich als sozialversicherungspflichtig ein. Ansonsten übernahm es die Lohnsteuerkarten komplett, ebenso die Einnahmen und Ausgaben im Modul Gewinnermittlung. Dort trug es die angegebenen zwei Arbeitszimmer aber nicht mehr nacheinander, sondern parallel für das ganze Jahr ein. Der Abschreibungsbetrag für das Arbeitszimmer im Eigenheim wurde überraschenderweise richtig übernommen, obwohl er im vergangenen Jahr falsch berechnet worden war. Dieser bekannte Bug existiert übrigens immer noch: Wenn Taxman die Abschreibung selbst ermitteln soll, rechnet es immer dann falsch, wenn man das Eigenheim nicht über das ganze Jahr genutzt hat. Nur bei der Übernahme mit der Option `wie im Vorjahr´ findet der Zeitanteil eine Berücksichtigung.

Im Bereich Vermietung übernimmt Taxman alle Daten bis auf die Abschreibung - also der Posten, der mit größter Wahrscheinlichkeit gleich bleibt. Völlig verschwunden waren nach dem Import die Daten zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die Absetzungen für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude. Die hier im Vorjahr eingetragenen 5000 DM mussten auch dann von Hand nachgetragen werden, als wir `wie im Vorjahr´ markierten.

Die Ursache dafür, dass das Programm einige Daten nicht übernimmt, liegt laut Lexware in der Neugestaltung von Masken und geänderten gesetzlichen Regelungen (Fahrtkosten). Trotzdem könnten die gleich gebliebenen Daten importiert werden, wie es schließlich andere Programme tun. Mangelhaft: Notizen und Lesezeichen des Vorjahresfalls gehen beim Import verloren.

Es gelang uns anfangs nicht, alle fehlenden Daten des Steuerfalls nachzutragen. Trotz korrekter Eingabe der Ausbildungszeit für den Sohn der Familie wies Taxman penetrant auf den fehlenden `Berücksichtigungsgrund´ für dieses Kind hin und beachtete deshalb weder den Kinder- noch den Ausbildungsfreibetrag. Auch die komplette Löschung des Kindes und Neueingabe half nur kurz. Laut Lexware tritt der Fehler auf, wenn der eingetragene Zeitraum des Grundwehrdienstes den 1. 1. oder den 31. 12. 2001 einschließt (das dürfte aber immer der Fall sein, da diese Felder gar kein Datum außerhalb des Jahres 2001 zulassen!). Lexware versprach, den Fehler mit einem Servicepack zu beheben.

Für die Berechnung von getrennter und besonderer Veranlagung muss man in Taxman wie bisher zwei Steuerfälle anlegen und den Vergleich von Hand vollziehen.

QuickSteuer Deluxe 2002

Unter den Namen QuickSteuer und QuickSteuer Deluxe gibt Lexware zwei weitere Taxman-Versionen heraus. Nur die Deluxe-Version enthält (wie Taxman) zusätzlich ein Buchhaltungs- und ein Reisekostenprogramm (die Versionen sind auf das Jahr 2001 beschränkt) und - das hat Taxman nicht - die `1000 ganz legalen Steuertricks´ von Franz Konz.

Wählt man in QuickSteuer die `klassische´ Oberfläche, unterscheiden sich die Programme fast nur in der Farbe und in den Namen einiger Funktionen - der Navigationsbaum heißt nun `Quicklotse´. Der Wechsel zur Komfort-Oberfläche bringt eine etwas andere Fensteraufteilung, mehr Farbe und bunte Buttons auf den Bildschirm. Alternativ zum Lotsen, der an den unteren Fensterrand gerutscht ist (ungünstig für die Darstellung von Auswertungen und Formularen), lässt sich der gerade bearbeitete Formularteil einblenden, allerdings ohne Daten. Die ausgefüllten Formulare bekommt man wie in Taxman erst auf Anforderung in einem separaten Fenster zu sehen. Beide Programme verfügen wie das Wiso Sparbuch über eine indirekte Möglichkeit der Formulareingabe. Doch hier muss dazu - umständlicher geht´s nicht - eine dritte Formularansicht aufgeschlagen werden, wo dann durch Anklicken des gewünschten Formularbereichs zurück zum entsprechenden Eingabedialog gesprungen werden kann.

Die Datenbank und die Rechenmodule von Taxman und QuickSteuer gleichen sich komplett. Steuerfälle lassen sich beliebig kreuzweise laden und auch aus dem Vorjahr importieren. Deshalb gilt für die Funktionen von QuickSteuer exakt das oben zu Taxman Gesagte - einschließlich der Ungereimtheiten, Mängel und Fehler bei Datenübernahme, Eingabe und Rechnung.

Fuji Steuermanager 2002 (V.6.20)

Windows-verwöhnten Anwendern fallen einige Einschränkungen des Fuji Steuermanager sofort auf: Unter anderem lässt sich das Fenster nicht auf Bildschirmgröße bringen und nur umständlich über das Konfigurieren-Menü festlegen. Zwar reicht für die Eingabe eine kleine Fenstergröße aus, doch erweist sich dies dann als nachteilig für die Ergebnis- und Druckvorschaudarstellung. Neben den in `Karteikartensätzen´ zusammengefassten Eingabemasken blendet sich rechts eine Hilfeleiste ein, die zahlreiche Links zum Online-Steuerhandbuch (im HTML-Format) enthält. Wer dieses Handbuch parallel zur Arbeit im Programm geöffnet halten will, muss in der Konfiguration den System-Internet-Browser wählen. Mit dem programmeigenen Browser geht das nicht.

Auch der Fuji Steuermanager besitzt ein Navigatorfenster, das sich jedoch erst auf Mausklick von links über das Programmfenster schiebt, also ähnlich wie die Flip-Fenster in Steuertipps PC (wo allerdings der Mausklick nicht nötig ist). Der Navigator zeigt nicht alle vorkommenden Eingabemasken an, sondern nur die ersten zwei Hierarchien. Weiter `in die Tiefe´ gelangt man über die verschachtelten Karteikarten. Im Vergleich mit den anderen Programmen im Test stößt man auf eine geringe Eingabetiefe. Außerdem zeigt der Navigator nur die Bereiche an, die bei der Neuanlage des Falls in der (etwas irreführend) Interview genannten Auswahlmaske gewählt wurden. Diese Filterung bleibt auch nach dem Vorjahres-Import erhalten. Kommen neue Bereiche hinzu, muss man das `Interview´ noch einmal durchlaufen. Mit dem Nachteil, dass keine Markierungen darauf hinweisen, welche Bereiche bereits gewählt waren. Vergisst man es, einen Bereich zu wählen, der Daten enthält, zeigt das Programm diese nicht mehr an - sie bleiben aber erhalten und werden auch in der Steuerberechnung berücksichtigt.

Das Navigatorfenster enthält nunmehr eine automatische Markierung besuchter Eingabeseiten. Nach der Datenübernahme im kommenden Jahr sollen sich damit auch die Bereiche identifizieren lassen, die importierte Daten enthalten. Soweit die Theorie. In der Praxis ist die Markierung zumindest für die Anwender wertlos, die das Programm erst einmal `durchforsten´. Denn der Steuermanager markiert auch die Bereiche, in die gar keine Eingaben gemacht wurden, und die Marken lassen sich nicht wieder entfernen.

Bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr kann der Anwender auswählen, welche Bereiche er übernehmen lassen will. Den Vorschlag, den das Programm macht, sollte man nicht akzeptieren - dann werden nur die Stammdaten und die Angaben zu den Kindern (hier mit allen Daten wie Einnahmen usw. - jedoch ohne die Wehrdienstzeit) und zum Fahrzeug importiert. Wichtige, in der Regel gleich bleibende Daten in den Bereichen Werbungskosten, Vermietung, Wohneigentum und Sonderausgaben gehen jedoch verloren. Auch nach dem Import `alle Daten´ müssen etwa die Angaben zu den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte neu eingegeben werden. Dies sei jedoch gewollt, hieß es, um Fehler zu vermeiden.

Zwar verwaltet der Steuermanager die Arbeitsmittel (anders als z. B. Taxman) sinnvollerweise in zwei getrennten Tabellen `Sofortiger Abzug´ und `Abschreibung´, doch übernimmt er bei der Übernahme stets auch die bereits abgeschriebenen Arbeitsmittel aus der ersten Tabelle, die in der neuen Steuererklärung nicht mehr auftauchen sollten.

Über ein ELSTER-Modul verfügt das Programm noch nicht. Bei der Berechnung unseres Teststeuerfalls (Zusammenveranlagung) gab es keine Auffälligkeiten. Allerdings kommentiert das Programm den berechneten Steuerbescheid im Vergleich mit dem der anderen Kandidaten nur sehr knapp. Programmerstellte Anlagen (z. B. zur Berechnung des Ausbildungsfreibetrags) sind nicht vorgesehen. Getrennte und besondere Veranlagung müssen manuell durch die Anlage zweier Steuerfälle berechnet werden.

Steuer-Sparpaket 01/02 (Data Becker)

Das Steuer-Sparpaket von Data Becker präsentiert sich in diesem Jahr nicht nur mit oberflächlichen Änderungen, sondern als völlig neues Programm. Von der bisherigen Entwicklerfirma hat man sich getrennt; dem Programm ist das recht gut bekommen.

Zur Oberfläche: Das Hauptfenster zeigt die `klassische´ Dreiteilung in Navigator-, Eingabe- und Hilfefenster. Letzteres stellt eigentlich ein Register dar, in dem kontextsensitiv Tipps zum jeweiligen Eingabefeld sowie Notizen und die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung angezeigt werden. Für eine optimale Darstellung von Formularen und Auswertungen (alle im A4-Hochformat) eignet sich das Layout allerdings weniger: Buttons und grafische Elemente nehmen viel Platz weg, das Register liegt stets am unteren Rand und lässt sich höchstens ausblenden. Andererseits lassen sich Farben und Größen der Darstellung (auch Textgrößen) beliebig wählen.

Das Steuersparpaket präsentiert sich nach wie vor als das einzige Windows-Programm mit einem echten Formulareingabemodus. Hinzugekommen ist ein Schritt-für-Schritt-Modus mit (wie in allen anderen Programmen üblich) speziellen Eingabe-Masken. Ein Fünf-Minuten-Modus lässt sich zu beiden Modi zuschalten, dann kann man mit Vor/Zurück-Buttons nur durch die Eingabefelder blättern, die bereits Eingaben enthalten - sinnvoll zum Beispiel, um nach der Datenübernahme aus dem Vorjahr Korrekturen vorzunehmen. Je nachdem, ob man den Formular- oder den Schritt-für-Schritt-Modus wählt, ändert sich auch der Inhalt des Navigatorfensters. Zwei seiner Registerspalten zeigen den kompletten Inhalt an (Formulare bzw. Eingabebereiche und mögliche programmerstellte Anlagen), das dritte mit `Auswahl´ bezeichnete enthält nur die Formulare oder Bereiche, die Eingaben enthalten. Erstmals verfügt das Programm über eine sinnvolle Farbmarkierung, beispielsweise für alte, geänderte oder aktuelle Daten. Manuelle Markierungen wie `in Bearbeitung´ oder `fertig´ gibt es nicht.

Das Notizfenster gilt für die gesamte Steuererklärung, nicht mehr nur für ein bestimmtes Eingabefeld. Diese Zuordnung lässt sich aber per rechtem Mausklick als Texthinweis (der gleichzeitig ein Link ist und zum betreffenden Feld führt) hinzufügen. Trickreich: Mit der Gehe-zu-Funktion (per Escape-Taste im Eingabefenster) gelangt man direkt zu Formularzeilen. Mit dem Taschenrechner und dem Datumsrechner bringt das Programm zwei nützliche Zugaben-Tools mit (leider lassen sie sich nicht extern starten).

Trotz Neuentwicklung kann das diesjährige Programm Vorjahresdaten übernehmen - mit zahlreichen Fehlern, die offenbar durch die strukturellen Änderungen bedingt sind. Man sollte auf jeden Fall alle übernommenen Felder sorgfältig durchgehen, und zwar nicht nur im Schritt-für-Schritt-, sondern zusätzlich auch im Formulareingabemodus. Dort fanden wir beispielsweise unter `Einnahmen Kinder´ einen im Vorjahr unter Versicherungen eingegebenen Betrag wieder, der im Schritt-für-Schritt-Modus nicht zu sehen war. Die Arbeitsmittel und einige weitere Werbungskosten aus dem Vorjahr fanden wir in diesem Modus ebenfalls nicht, auch die mehrjährig abschreibungspflichtigen Arbeitsmittel gingen verloren. Im Formular N tauchten die Summen jedoch auf, im berechneten Steuerbescheid wurden sie berücksichtigt. In den Formularen lassen sich diese falschen Beträge nicht löschen. Sie verschwinden aber, wenn man im Schritt-für-Schritt-Modus ein neues Arbeitsmittel einträgt (notfalls eins mit 0 DM). Die gleiche Vorgehensweise hilft in anderen Bereichen, wo versteckt Beträge aus dem Vorjahr auftauchen. Angesichts dieser Schwierigkeiten wünscht man sich eine Option zum Ausschluss von Details oder Bereichen von der Datenübernahme, doch so etwas gibt es hier nicht.

Schlecht gelöst hat man die Detaileingaben, die das Programm vor allem im Werbungskosten-Bereich anbietet. In den ausführlichen vorgefertigten Listen, unter denen sich Rechenblätter verbergen, wird weder angezeigt, ob zu einem Posten Eingaben gemacht wurden, noch wird der Abzugsbetrag angezeigt. Das Wiederfinden von Eingaben gerät damit zum Geduldsspiel, denn hier hilft auch nicht die Blättermöglichkeit des 5-Minuten-Modus.

Positiv überrascht waren wir von einem Feature, das sonst kein anderes Programm bietet: Bei Ehepaaren wird automatisch die günstigste Veranlagungsform ausgewählt und ein eventueller finanzieller Vorteil gegenüber der Zusammenveranlagung angezeigt. Doch Schattenseiten gibt es auch hier: Zwar lässt sich eine andere Veranlagungsart erzwingen, dies hat aber - hier ist das Programm recht eigensinnig - keinen Einfluss auf die Steuerberechnung. Egal, was man selbst oder das Programm gewählt hat, es werden stets das Ergebnis der Zusammenveranlagung und in Kurzfassung das Ergebnis der vom Programm ermittelten günstigsten Veranlagungsart angezeigt, in unserem Fall also der `besonderen´. Das Ergebnis der getrennten Veranlagung erhielten wir erst, nachdem das Heiratsjahr herabgesetzt wurde. Seltsam: Auch die besondere Veranlagung wird im Register des Ergebnisfensters stets unter `getrennte Veranlagung´ angezeigt - ein Hinweisfenster weist extra auf diesen irritierenden Umstand hin.

Wir vermissten im Schritt-für-Schritt-Modus Eingabefelder für die Aufteilung beziehungsweise Zuordnung von außergewöhnlichen Belastungen und dem Haushaltsfreibetrag zwischen den Ehepartnern. Diese Eingabefelder finden sich nur im Formular.

Die Zusammenveranlagung unseres Testehepaars berechnete das Programm im Wesentlichen korrekt, mit Ausnahme der Kirchensteuer. In diesem und anderen Details lassen die Erläuterungen des Steuerbescheids zu wünschen übrig.

Die Knackpunkte

Den Teststeuerfall finden Sie im entsprechenden Kasten; im Folgenden nun die harten `Nüsse´, welche jedes Programm zu knacken hatte:

Veranlagungsart: Bei Ehepaaren wählen die Programme standardmäßig die Zusammenveranlagung - sie ist in der Regel günstiger. Nicht jedoch bei unserem Testfall, hier bringen die getrennte und die (nur im Jahr der Eheschließung mögliche) besondere Veranlagung deutlich mehr Steuerersparnis. Zwar müssen bei beiden Veranlagungsarten zumindest zwei getrennte Mantelbögen der Steuererklärung abgegeben werden, die gemeinsame Erstellung innerhalb eines Steuerfalls hat jedoch viele Vorteile. Diesen Komfort bieten von den getesteten Programmen nur Steuertipps PC, das Wiso Sparbuch, Data Beckers Steuer-Sparpaket und eingeschränkt t@x (nur für die getrennte Veranlagung). Handarbeit ist in Taxman, Quicksteuer und dem Fuji Steuermanager angesagt: Hier kann die getrennte Veranlagung zwar gewählt werden, trotzdem wird nur die Steuererklärung des Steuerpflichtigen berechnet und ausgegeben - die Daten des Ehepartners fallen unter den Tisch und müssen in einen neuen Steuerfall eingegeben werden. (Für die besondere Veranlagung gilt das Gleiche, sie entspricht zwei Einzelveranlagungen.) Um die vorteilhafteste Veranlagungsart zu ermitteln, muss man die Ergebnisse von Hand vergleichen.

Lediglich Steuertipps PC (auch das Data-Becker-Programm) rechnete bei gewählter Zusammenveranlagung im Hintergrund die beiden anderen Veranlagungsarten mit und wies uns im Ergebnis auf deren Vorteile hin. Ganz korrekt wurden wir sogar auf die `Vorläufigkeit´ dieses Vergleichs hingewiesen. Beide Veranlagungsarten erfordern einige wenige Zusatzangaben zur Aufteilung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zwischen den Ehepartnern, die das Programm natürlich wissen muss, um ein richtiges Vergleichsergebnis zu berechnen. Steuertipps PC ist auch das einzige Programm, das diese Zusatzangaben bei Bedarf komfortabel in einer einzigen Eingabemaske abfragt.

Das Wiso Sparbuch berechnet den Veranlagungsvergleich nur, wenn man die getrennte oder besondere Veranlagung bereits vorab wählt.

Kinderfreibeträge: Für die nicht bei ihm lebende Tochter aus erster Ehe erhält unser Steuerzahler lediglich den halben Kinderfreibetrag, muss sich aber das halbe Kindergeld (als so genannten `zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch´ auch dann, wenn er es gar nicht erhalten hat) anrechnen lassen. Die Freibeträge für den Sohn von Frau Nautest haben wir in unserem Fall wegen Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtungen des Vaters voll der Mutter zugeordnet. Zum Kinderfreibetrag hinzu kommt ein Ausbildungsfreibetrag, dessen komplizierte Berechnung unter anderem Thema des letztjährigen Artikels war. Wie im letzten Jahr fanden wir hier - abgesehen von zwei Programmen, wo die entsprechenden Eingaben nicht akzeptiert wurden - keine Fehler. Nur im Fall der besonderen Veranlagung kann die Mutter noch einen Haushaltsfreibetrag für den Sohn beanspruchen, das ist der Hauptgrund dafür, dass diese Veranlagungsart am günstigsten ausfällt.

Abfindung: Abfindungen unterliegen einer ermäßigten Besteuerung, damit solch hohe Einmalbeträge nicht zu einer ungerechtfertigt hohen Steuerprogression führen. Nicht völlig geklärt war in unserem Fall, welcher Teil der Abfindung der Besteuerung unterliegt. Wie im Vorjahr verminderte nur Steuertipps PC den steuerpflichtigen Anteil (Abfindung minus Freibetrag minus Arbeitnehmerpauschbetrag) noch um den anteiligen Verlust aus den Vermietungseinkünften. Dies beruht auf einer relativ neuen Verwaltungsvorschrift (ESt-Richtlinien 1999 R197 Abs. 3), ist jedoch umstritten, da es in den meisten Fällen zu einer höheren Steuer führt.

Ebenfalls nicht einig waren sich die Programme, ob die Abfindung in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einbezogen werden muss. Steuertipps PC wählte die (günstigere) Variante, diese Einnahmen nicht einzubeziehen, weil mit ihnen `keine Ansprüche auf Altersversorgung auf Grund fremder Beiträge erworben werden´. Ebenso verfuhr Taxman/Quicksteuer. Das Wiso Sparbuch bezog die Abfindung (mit Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinie R106) mit ein, ebenso t@x, Data Beckers Steuer-Sparpaket und der Fuji Steuermanager. Auf die Steuererklärung und die Steuerzahlung/erstattung hat das alles keinen Einfluss, denn die Berechnung wird vom Finanzamt vorgenommen. Möglicherweise lohnt sich jedoch ein Einspruch, denn es gibt zu diesem Thema (worauf nur das Wiso-Programm hinwies) mehrere anhängige Verfahren beim Bundesfinanzgericht.

Arbeitszimmer: Legt man den Vorjahresfall zu Grunde, hatte unser Steuerzahler wegen des Umzugs ins Eigenheim nacheinander zwei Arbeitszimmer. Die Flächen- und Zeitanteile wurden dabei von den meisten Programmen korrekt berücksichtigt. Das Wiso Sparbuch stellt Masken für zeitanteilige Berechnungen nach wie vor nur für ein Arbeitszimmer in der Mietwohnung, nicht jedoch für eins im Eigenheim, zur Verfügung.

Bei der Fortschreibung dieses Falles über den Jahreswechsel hinaus sollte logischerweise nur das letzte Arbeitszimmer berücksichtigt (bzw. zumindest nachgefragt) werden. So intelligent war jedoch kein Programm (siehe Kasten `Datenübernahme´).

Sanierungskosten: Unsere Testfamilie durfte im letzten Jahr erstmals (insgesamt zehn Jahre lang) zehn Prozent der für den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses aufgebrachten Kosten von der Steuer absetzen. Bis auf Taxman/Quicksteuer übernahmen alle Programme den im Vorjahr angegebenen Betrag. Nur t@x kürzte, ebenfalls wie im Vorjahr, diesen Betrag noch einmal um den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche. Den gekürzten Anteil können Sie jedoch nach §7i EStG bei den Arbeitszimmerkosten absetzen, das Ergebnis läuft damit in den allermeisten Fällen auf das Gleiche hinaus. Eine spezielle Eingabemaske für Absetzungen nach §7i EStG fanden wir in keinem der Programme.

Fazit

Von Jahr zu Jahr wächst die Funktionsvielfalt der Programme. Als Spitzenreiter fungiert hier nach wie vor das Wiso Sparbuch, inzwischen dicht gefolgt von Steuertipps PC. Beide Programmpakete belegen jeweils mehr als 50 MByte Festplattenplatz, doch braucht man im Normalfall nur einen Bruchteil der angebotenen Funktionen. Auf der anderen Seite der Skala stehen Data Beckers Steuer-Sparpaket und der Fuji Steuermanager mit ihrer Konzentration auf die Einkommensteuererklärung - mit beschränktem Funktionsumfang und geringerer Eingabetiefe. Steuer-Profis werden es begrüßen, dass mit dem Data-Becker-Programm ein Direkteingabemodus in die Formulare existiert, wodurch sich die lästige jährliche Aufgabe am schnellsten vom Hals schaffen lässt.

Abgesehen von einigen Details, zu denen es steuerrechtlich unterschiedliche Auffassungen gibt, berechneten fast alle Programme für unseren Teststeuerfall übereinstimmende Ergebnisse. Weniger zufrieden waren wir mit der Kommentierung (z. B. fanden sich nur selten Hinweise auf solche unterschiedlichen Auffassungen). Allerdings hat ein Steuersparprogramm ja in erster Linie für das Erstellen der Einkommensteuererklärung zu sorgen. Darin müssen korrekt und möglichst ohne Lücken alle steuerrelevanten Daten erfasst sein. Erst in zweiter Linie bedeutsam kommt es darauf an, was das Programm in seinem `Steuerbescheid´ ermittelt. Das Finanzamt rechnet selbst, Programm-Rechenfehler an dieser Stelle wirken sich deshalb finanziell nicht aus.

Mit den Vergleichsfunktionen alternativer Veranlagungsarten, wie sie Steuertipps PC, das Wiso- und das Data-Becker-Programm bieten, bekommt die richtige Rechnung jedoch wieder eine größere Bedeutung. Falsche Vergleichsergebnisse, wie sie uns die erste ausgelieferte Version des Wiso-Programms (9.00) lieferte, können zur Auswahl einer eigentlich ungünstigeren Veranlagungsart verleiten.

Als wenig zufrieden stellend erwies sich auch die Datenübernahme aus dem Vorjahr. Hier ging nur Steuertipps PC ohne Fehler und einigermaßen logisch vor. Zahlreiche Ungereimtheiten fanden wir bei Taxman/QuickSteuer und vor allem dem Data Becker Steuer-Sparpaket. Letzteres enthält aber viele gute Ideen und ist entwicklungsfähig, man darf auf kommende Versionen gespannt sein. (ae)

Literatur

[1] Ralph Altmann, Das Beste herausholen, Sieben Steuererklärungsprogramme im Test, c't 1/01, S. 138

Kasten 1


Euro-Änderungen

Die Steuererklärung 2001 ist die letzte, die Sie in DM ausfüllen müssen. Das gilt auch dann, wenn Sie die Erklärung erst Ende 2002 oder noch später abgeben. Lediglich die Bundesländer Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz erlauben es, die Steuererklärungen ab Veranlagungsjahr 1999 in Euro einzureichen. Ihre Steuererstattung (oder Nachzahlung) für 2001 wird aber in jedem Fall auf Euro lauten.

Ab 2002 ändert sich durch die Euro-Umstellung bei den Pauschalen und Freibeträgen einiges. Das bereits im Dezember 2000 verabschiedete Euroglättungsgesetz (StEuglG) sieht Rundungen auf glatte Euro-Beträge vor, die in der Regel zu Gunsten des Steuerzahlers ausfallen. Trotz der für den einzelnen Steuerzahler meist nur geringen Änderungen kommt ein erkleckliches Sümmchen zusammen: 358 Millionen Mark werden dem Fiskus nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums dadurch verloren gehen.

Günstiger wird es künftig unter anderem in folgenden Fällen (in Klammern die Umrechnung des Euro-Betrags im Vergleich zum alten Betrag):

Ungünstiger wird es für den Steuerzahler unter anderem durch:

Eine Liste aller Änderungen ist im Bundesgesetzblatt I, 2000, Seite 1790 ff. und im Internet (www.bundesfinanzhof.de) veröffentlicht.

Kasten 2


Datenübernahme aus dem Vorjahr

Wenn man für ein Kind neben Ausbildungszeiten eine Wehr- oder Zivildienstzeit ins Programm einträgt, die bis ins nächste Jahr reicht, sollte man eigentlich erwarten, dass dies bei der Datenübernahme erkannt und die Zeiträume fortgeschrieben oder angepasst werden. Das tat jedoch nur Steuertipps PC. Das Programm geht davon aus, dass die Freistellungsgründe, die vor dem Wehrdienst für ein Kind galten, auch danach noch Gültigkeit besitzen, und passt die Ausbildungszeiten, Kindergeld, Freibeträge et cetera entsprechend an. Einnahmen innerhalb des Ausbildungszeitraums erscheinen wieder `innerhalb´, Einnahmen außerhalb des Ausbildungszeitraums entsprechend außerhalb des - neuen - Ausbildungszeitraums des neuen Jahres. Eine eigenwillige Vorgehensweise, denn die Einnahmen haben sich vermutlich geändert, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Kind nach dem Wehrdienst gleich eine Arbeit aufnimmt. Doch in der Mehrzahl der Fälle dürfte dieses Verfahren den realen Verhältnissen durchaus nahe kommen.

Das Wiso Sparbuch übernimmt die Daten der Dienstzeit korrekt, erhöht jedoch die angegebenen Ausbildungszeiten um ein Jahr, statt sie anzupassen - und stolpert dann noch nicht einmal darüber, dass dadurch nun Dienst- und Ausbildungszeit einige Monate parallel laufen. Ebenso verfährt Data Beckers Steuer-Sparpaket. t@x übernimmt die Dienstzeit, aber keine Ausbildungszeiten und kann damit zumindest nichts falsch machen. Der Fuji Steuermanager macht es umgekehrt und schließt die Dienstzeit von der Übernahme aus. Und Taxman/QuickSteuer schließlich übernehmen weder Dienst- noch Ausbildungszeiten. In beiden Programmen lassen sich übrigens von vornherein keine Dienstzeiten eingeben, die über das Steuerjahr hinausgehen.

Auch in anderen Fällen, in denen sich die Verhältnisse im Laufe des Jahres änderten, wäre es logisch, wenn die Programme ins neue Jahr die Daten übernehmen, die am Ende des letzten Steuerjahres gegolten haben. Den Standardfall stellt die Abschreibung von Arbeitsmitteln: Solche, für die die sofortige Abschreibung zulässig ist (die Grenze liegt in der Regel bei einem Anschaffungswert von 800 DM netto), können bei der Übernahme entfallen, denn sie spielen im nächsten Jahr steuerlich keine Rolle mehr. Höherwertige Arbeitsmittel (Computer) mit über drei Jahre Abschreibungszeiten (über die Zeiten informieren entsprechende Tabellen) sollte ein Programm ins nächste Jahr übernehmen. Dies aber auch nur dann, wenn die Arbeitsmittel nicht bereits vollständig abgeschrieben sind - die Programme müssen also eine Tabelle mit den entsprechenden Abschreibungswerten und Restlaufzeiten mit sich führen und von Jahr zu Jahr aktualisieren. Auch Wertänderungen, Reparaturen, vorzeitiger Abgang durch Verkauf et cetera sollten berücksichtigt werden können. Diese Ansprüche erfüllten (unterschiedlich komfortabel) alle Programme bis auf den Fuji Steuermanager. Wegen der Neugestaltung leistete Data Beckers Steuer-Sparpaket die Datenübernahme in diesem Jahr auch noch nicht.

Bei den Themen Arbeitszimmernutzung und Vermietung, in denen sich die Verhältnisse unserer Steuerzahler im Laufe des Jahres ebenfalls änderten, geht aber auch Steuertipps PC nicht von der letzten Situation aus, sondern übernimmt alle Daten aus dem Vorjahr. Ebenso die anderen Programme, es sei denn, sie importieren solche Daten gar nicht (wie t@x) oder machen dabei Fehler (Taxman/Quicksteuer).

Eine weitere Nuss hatten die Programme bei der Datenübernahme von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu knacken. Hier haben sich nicht die Verhältnisse, sondern die gesetzlichen Grundlagen geändert. Kein Anlass, alle Angaben zur Arbeitsstelle und zur Entfernung komplett zu löschen. Dies taten aber Taxman/Quicksteuer und der Fuji Steuermanager. In Steuertipps PC und t@x musste nur die Anzahl der Tage neu eingegeben werden. Das Wiso Steuersparbuch übernahm auch diese, soweit angegeben, aus dem Vorjahr und setzte darauf die neue Kilometerpauschale an.

Kasten 3


Der Teststeuerfall

Unsere ganz `frische´ Testfamilie aus dem letzten Jahr (wir hatten sie 2000 heiraten lassen) ist nun ein Jahr älter geworden. Wie intelligent die Programme die Vorjahresdaten fortschreiben, war unsere erste Frage - mit enttäuschendem Ergebnis.

Um die besondere Veranlagung (sie ist nur im Jahr der Eheschließung möglich) ebenfalls testen zu können, haben wir anschließend das Heiratsdatum einfach ein Jahr hochgesetzt. Natürlich sind nun auch die Kinder ein Jahr älter, aber Ausbildungszeiten, Wehr- oder Zivildienstzeit, Kindergeld und die relevanten Einnahmen und viele andere Daten wurden trotzdem von einigen Programmen eins zu eins übernommen. Wir beließen es dabei und legten (auch aus Gründen der Vergleichbarkeit) allen Programmen den Teststeuerfall aus dem Vorjahr vor. Dass wir dabei ein anderes Ergebnis erhielten, ist richtig und sehr erfreulich. Hier wirkte sich einmal die Steuerreform mit 2001 weiter gesunkenen Steuersätzen, noch mehr aber die Erhöhung und Vereinheitlichung der Kilometerpauschale positiv aus. Gegenüber 2000 ist die Steuerbelastung unserer Testfamilie um 2650 DM (Zusammenveranlagung) bis zu mehr als 3600 DM (besondere Veranlagung) gesunken. Das führt zu einer Erhöhung des Realeinkommens, für die der Staat sorgt - während die Unternehmen die Löhne und Gehälter bekanntlich eher kürzen statt erhöhen wollen.

Frau und Herr Nautest haben 2001 zum zweiten Mal geheiratet. Sie ist Angestellte, er Fotograf und seit Anfang des Jahres selbstständig. Von seiner alten Arbeitsstelle erhielt er eine Abfindung von 34 000 Mark, von der 18 000 DM steuerfrei sind (und deshalb auf der Lohnsteuerkarte gar nicht eingetragen werden). Dagegen geriet sein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit mit 20 000 DM noch recht bescheiden aus. Hinzu kommt rechnerisch ein Privatanteil von einem Prozent des Neuwerts des von ihm nun als Betriebsfahrzeug genutzten PKW (3000 DM). Soweit die Programme diesen Privatanteil nicht automatisch berücksichtigten, haben wir ihn bei der Eingabe dem Gewinn zugeschlagen. Noch nicht im Gewinn berücksichtigt sind die Ausgaben für die beiden Arbeitszimmer, die Herr Nautest nacheinander nutzte. Für drei Monate Arbeitszimmer in der Mietwohnung veranschlagten wir anteilige Kosten von 1000 DM, nach dem Umzug ins Eigenheim setzten wir den entsprechenden zeit- und räumlichen Anteil an den Gesamtkosten des Hauses an. Nach Möglichkeit sollten die Programme diese Anteile aus den laufenden Jahreskosten (Abschreibung und laufende Ausgaben) selbst ermitteln, was jedoch nur ein Teil konnte. In den anderen Fällen mussten wir die Arbeitszimmerkosten per Hand vom Gewinn abziehen.

Eine dritte Einnahmeart hatte unser Ehepaar in den ersten drei Monaten des Steuerjahrs aus der Vermietung des ein Jahr vorher gekauften Hauses. Nach dem Beginn der Selbstnutzung konnte hierfür die Eigenheimzulage beantragt werden. Wir nahmen weiterhin an, dass das Eigenheim unter Denkmalschutz steht und die im Jahr 2001 angefallenen Sanierungskosten deshalb - mit entsprechender Bescheinigung des Denkmalpflegeamtes - nach §10f EStG über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden dürfen.

Kasten 4


Steuererklärungsprogramme - Checkliste

Programm Steuertipps PC 2001/2002 Wiso Sparbuch 2002 t@x 2002 Standard/ Professional Taxman 2002 Quicksteuer 2002/Deluxe Fuji-Steuermanager 2002 Steuer-Sparpaket 2001/2002
Firma Akad. Arbeitsgem. Verlagsgesellschaft Buhl Data Buhl Data Lexware Lexware Fuji Magnetics Data Becker
URL www.steuertipps.de www.buhl.de www.buhl.de www.taxman.de www.quicksteuer.de www.homedata.de www.databecker.de
Betriebssysteme DOS, Win ab 95 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95 ab Win 95
HD-Speicher, RAM-Empfehlung ab 34 MByte HD, 32 MByte RAM 80 MByte HD, 32 MByte RAM 100 MByte, (prof. 150 MByte), 32MByte RAM 60 MByte HD, 32 MByte RAM 60 MByte HD, 32 MByte RAM 11 MByte HD 65 MByte, 32 MByte RAM
Eingabe und Bedienung
Mandantenfähig/-verwaltung +/- +/+ +/+ +/+ +/+ +/- +/-
Passwortschutz fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen fallbezogen
Eingabe-Markierung 4 auto, 2 manuell 1 auto, 2 manuell 1 auto, 2 manuell 3 auto, 2 manuell 3 auto, 2 manuell 1 auto 3 auto
Eingaben-Übersicht - Steuerprüfer - - - - -
Interview-Modus Roter Faden Multimedia-Interview - (jed. Assistent) Schritt für Schritt Schritt für Schritt - Schritt für Schritt
Formulareingabe - indirekt nur allg. Angaben indirekt indirekt - +
Belegeingabe: Steuerjahr/ lfds. Jahr +/+ +/+ +/+ +/+ +4/+4 -/- -/-
Eingabedialoge: Suche/Volltextsuche +/+ +/+ +/- +/- +/- nur Stichwortsuche +/-
Hilfen und steuerliche Erläuterungen Online-Hilfe, Programm-HB, Steuerkompass (640 S.), Steuerberater-CD1 sprechende Hilfe, Feldhilfe, Online-Hilfe, Handbuch (auch online), Videos, Gesetze, Urteile, Online-Foren Lernprogramm, Tipps, Online-Hilfe, Gesetze, Urteile, offene BFH-Verfahren Feldhilfe Handbuch (auch online), Videos, Gesetze, Urteile, Lexikon Feldhilfe, Online-Hilfe, Gesetze, Urteile, Lexikon, Videos4 Feldhilfe, Registerhilfe, Steuerbuch Feldhilfe, Steuertipps, Steuerhilfe, EStG
Hilfe: Stichwortsuche/Volltextsuche +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/+
Notizen/m. Suchfunkt bzw. Übersicht +/+ +/+ +/nur nach Stichwort +/- +/- +/- +/-
Euro-Eingabe + + + + + - +
autom. Speicherung/Backup + (ab 1 min)/+ + (ab 1 min)/+ Auto-Backup +/+ +/+ -/- -/+
Datenübernahme
Optionen für VJ-Übernahme Stamm- oder alle Daten Daten einzeln wählbar nur Stammdaten, Bereiche wählbar alle oder nur relevante Daten, Bereiche wählbar alle oder nur relevante Daten, Bereiche wählbar Bereiche wählbar nur alle Daten (s. Text)
Markierung übernommener Daten + + + + + - -
Sprungfunktion + - + + + - -
Übernahme Notizen/Lesezeichen + (auch Erläuterungen) + - - - + -
Besonderheiten intelligente Übernahme, Steuerfall-Historie, Über- nahme aus VJ-DOS-Version - - - - - Auto-Markierung behelfsweise zur Markierung übernommener Daten
weitere Importmöglichkeiten andere Programmmodule Money, Quicken (QIF-Import), Wiso Homebanking/ Mein Geld/Buchhaltung u. a. Wiso-Programme Money, Quicken (QIF-Import), Wiso Homebanking/ Mein Geld/Buchhaltung u.a. Wiso-Programme Money, Quicken (TXF-Import), QuickSteuer Money, Quicken (TXF-Import), QuickSteuer - -
Leistungsumfang
unterstützte Anlagen N, K, KAP, GSE, FW, V, L, AUS, VA, SO N, K, N-GRE, KAP, GSE, FW, V, VA, L, AUS, SO, U, u.a. N, K, KAP, SO, GSE, VA, FW, V, L, AUS, U, St N, K, KAP, GSE, FW, V, L, AUS, SO, VA, U N, K, KAP, GSE, FW, V, L, AUS, SO, VA, U N, K, KAP, GSE, FW, SO, V, St N, K, KAP, GSE, FW, V, AUS, VA, SO, St
Antrag LohnSt-Freibetrag + + +3 + + - +
Antrag 630-DM-Regelung Blanko-Formular + + + + - +
USt-Erklärung/Voranmeldung +/+ +/+ +3/+3 +/- +4/- -/- +/+
Gewerbesteuererklärung + + +3 + +4 - -
einhaltliche gesonderte Feststellung Blanko-Formular + - + +4 - -
Antrag Eigenheimzulage + + + + + - +
Antrag Investitionszulage - + - - - - -
EÜR Steuerjahr/lfds. Jahr +/+ +/+ +3/+3 +/- +4/- mit GS-EAR (Shareware) -/-
getrennte und besond. Veranlagung +/+ +/+ +/- -/- -/- -/- +/+
Steuerplanung 1 Jahr 10 Jahre 1 Jahr 3 1 Jahr 1 Jahr4 - -
Steuertabellen 1997-2005 1982-2005 + + + - 2001-2002
Musterbriefe 21 42 21 (erweiterbar) 16 14 9 28
Checkliste - + + + + - +
Anzahl Kinder unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt 6 unbegrenzt
Vermietobjekte unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt 4 99
Besonderheiten, Zusätze Logox-Sprachausgabe, Steuerberater-CD1, CD Recht (10,50 EUR) Belegsammler, Fahrten- und Kassenbuch f. 2002, Gehaltsrechner, Riester-Rentenrechner u.a. Fahrtenbuch, Textverarb. Finanzamts- und BLZ- Datenbank, Sammlung Muster-Anträge, netzwerk- fähig bis 50 Plätze Lexware Reisekosten + Buchhalter (2001), AfA-Tabellen, Dienstw.- rechner, Gehaltsrech.- St.Terminverwalt. u. a. Lexware Reisekosten + Buchhalter (2001)4, Brutto-Netto- Gehaltsplaner4, Konz4 Erinnerungspunkte Brutto-Netto-Rechner, guter Taschenrechner, Datumsrechner, Wegepunkte
Spezielle Eingabemasken
AM AfA-Verwaltung + + + + + + +
Berechn. AfA AZ + + - + + - +
Hauskosten, detail. für AZ + + + + + - +
Steuerermäßigung für Baudenkmal + + + + + + +
Veräußerungsgewinn + + + + + + +
Verlustabzug + + + + + - -
ausländische Einkünfte + + + + + + +
Online-Funktionen
ELSTER + + + + + - +
Bescheid-Rückübermittlung + + + + + - -
Online-Update + + + + + + +
Newsletter + + + in Vorbereitung in Vorbereitung + -
Auswertung
Erläuterung/mit KiSt+Soli +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ -/nur Soli
Steuererklärung in Euro + + - - + - -
Was-wäre-wenn-Modus + + + + + + +
Vorjahr-Vergleich - + - - - - -
Eingabe-/Steuerprüfer +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +
lfd. Steuerberechn. (Steuer-Tacho) Summe + max. 25 Details max. 15 Details 1 Wert aus 9 offline: 10 Details offline: 10 Details + Summe + 3 Details
Druckvorschau + + + + + + +
Druck in Formulare/als Formular +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/+
A3-Druck/Duplex-Druck -/+ +/+ +/+ +/+ +/+ -/+ +/+
Hotline techn./inhaltlich +/+ +/+ +/+ +/+ +/+ +/- +/-
Hotline-Kosten 0 18 03 0 18 05 0 18 05 0 18 05 0 18 05 0 18 05 Telefongebühren
Versionen: Preis /Update ca. EUR 35/30, SteuerSparSystem: 45/202 41/28 (Abo) 15/-, Prof. 26/- 40/30 15, Deluxe: 35/30 10/- 15/-
Bewertung
Leistungsfähigkeit [++] [++] [+] [+] [+]4 [-] [±]
Datenübernahme [+] [±] [±] [±] [±] [±] -
Handhabung [++] [++] [+] [±] [±] [+] [+]
steuerliche Hilfe [++]1 [++] [++] [+] [±] [±] [±]
Steuerbesch.-Erläuterung [++] [+] [++] [±] [±] [±] [-]

1 nur SteuerSparSystem

2 Update-Preis nur bei Abo der Steuerberater-CD für 13,50 EUR pro Ausgabe

3 Professionell-Version

4 Deluxe-Version

[++] sehr gut [+] gut [±] zufrieden stellend [-] schlecht [--] sehr schlecht

+ vorhanden - nicht vorhanden k. A. keine Angabe

Autor: Ralph Altmann

Auszug aus c't-Magazin 1/02 S.102
© Heinz Heise Verlag

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